Klage gegen AKW-Subventionen

ENERGIE Der Stromanbieter Greenpeace Energy hält die Genehmigung von Beihilfen für britischen Reaktor für unzulässig. Auch in Deutschland könnte dadurch der Ökostrom teurer werden

BERLIN taz | Der deutsche Ökostromanbieter Greenpeace Energy plant eine Klage gegen die EU-Kommission, die im vergangenen Jahr eine milliardenschwere Subvention für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C durch den britischen Staat genehmigt hat. Die Beihilfe verzerre den Wettbewerb in der EU, sagte Unternehmensvorstand Sönke Tangermann.

Die britische Regierung hat dem Betreiber für 35 Jahre einen Garantiepreis von knapp 11 Cent plus Inflationsausgleich zugesagt – dreimal so viel wie der Marktpreis. Zusammen mit staatlichen Kreditgarantien belaufen sich die Beihilfen auf rund 22 Milliarden Euro.

Greenpeace Energy hält die Genehmigung durch die Kommission für unzulässig. Ein Gutachten, das der Stromanbieter beim Beratungsunternehmen Energy Brainpool in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Schluss, dass es durch den Neubau zu einer Verschiebung des Preisniveaus auf dem europäischen Strommarkt und zu einem sinkenden Börsenstrompreis in Deutschland komme. Dies benachteilige Versorger wie Greenpeace Energy, die Ökostrom zu fixen Preisen direkt bei den Anlagenbetreibern kaufen.

Zudem erhöht der AKW-Neubau in Großbritannien dem Gutachten zufolge die Ökostromkosten in Deutschland, weil durch den sinkenden Börsenstrompreis die EEG-Umlage steigt. Diese Mehrkosten lägen zwar nur bei rund 17 Millionen Euro. Greenpeace Energy versteht die Beihilferegelung aber vor allem als ein Präzedenzfall für andere Reaktorprojekte, die in Europa geplant sind.

Neben Greenpeace Energy prüft auch Österreich eine Klage gegen die Genehmigung der Kommission. Luxemburg wird sich anschließen. Die Bundesregierung teilte auf taz-Anfrage mit, dass sie sich der Klage gegen die Kommission durch Österreich nicht anschließend wird. Man habe zwar eine andere Energiestrategie als Großbritannien. Eine Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium habe aber ergeben, dass ein Verstoß nicht „so offensichtlich rechtsfehlerhaft“ sei, dass sie erfolgversprechend wäre. LEA DEUBER