DOKTORVATER BESTOCHEN
: Urteil: Juristen dürfen Doktortitel behalten

LÜNEBURG | Ein Doktortitel darf nicht aberkannt werden, nur weil sich der Doktorvater für die Betreuung der Promotion hat bestechen lassen. Es komme vielmehr auf die inhaltliche Leistung der Arbeit an, urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (2 LA 333/10 bis 337/10, 348/10 bis 350/10). Der Fall: Die Uni Hannover hatte bei acht Juristen den Titel zurückgenommen, nachdem herausgekommen war, dass sich ihr Doktorvater für die Betreuung der Promotion hatte bestechen lassen. Dagegen hatten die Betroffenen geklagt. (dpa)