Versäumnisse im Fall Lea-Sophie

SCHWERIN ap ■ Im Fall der verhungerten fünfjährigen Lea-Sophie aus Schwerin hat Oberbürgermeister Norbert Claussen eine Fehlentscheidung des zuständigen Sozialarbeiters bei der Prüfung der Lebensumstände der Familie eingeräumt. Ein Fehlverhalten sei dem Mitarbeiter aber nicht anzulasten, erklärte Claussen gestern in Schwerin. Angesichts von dessen damaligem Kenntnisstand, der vorgeschriebenen Handlungsabläufe und der zur Verfügung stehenden Informationen habe sich seine Entscheidung erst im Nachhinein als falsch herausgestellt. Aufgrund des konkreten Falls sei aber zu prüfen, ob die herkömmlichen Vorbeugemethoden, die dem Bundesstandard entsprechen, ausreichten, um der zunehmenden Zahl von Kindeswohlverletzungen zu begegnen.“ Claussen nannte in diesem Zusammenhang mehr Kontrollmöglichkeiten, um sich von den wahren Lebensumständen in Familien überzeugen zu können. Im Fall von Lea-Sophie sei man aber nicht an mangelnden rechtlichen oder personellen Möglichkeiten gescheitert.