Drohnen an der Uni

RÜSTUNGSFORSCHUNG

Die Uni Hannover gehört zu den Spitzenreitern unter den Hochschulen, die im Auftrag der Bundeswehr forschen. Seit 2000 strich sie knapp elf Millionen Euro an Drittmitteln für sicherheitstechnische und militärische Forschungsprojekte ein, von denen nach eigenen Angaben 26 als „vertraulich“ eingestuft wurden.

Dahinter stecken auch Forschungsaufträge, die sich etwa der Fernerkundung, künstlicher Intelligenz und der Bilderkennung widmen. Die Unis nennen die umstrittenen Projekte selbst ungern Rüstungsforschung. Viel lieber sprechen sie von „Grundlagenforschung“ und einer „Dual-Use-Problematik“. Gemeint sind damit Forschungsprojekte, deren Ergebnisse sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können. Wie etwa Techniken der Videoüberwachung, die zivil, aber auch bei militärischen Drohnen eingesetzt werden können. Die unbemannten Flugzeuge kommen inzwischen nicht nur in Kriegen, sondern auch bei der Überwachung von Grenzen oder bei der Strafverfolgung zum Einsatz.

Am 21. März veranstalten die Informationsstelle Militarisierung und der Asta eine Konferenz zur Drohnenforschung. Die findet vermutlich nicht ganz zufällig an der Uni Hannover statt. Die Hochschule ist aber auch kein Einzelfall.

Immerhin erklärte Bremen Mitte Februar, dass es den Hochschulen mit einer verbindlichen Zivilklausel künftig stärker auf die Finger schauen will. Denn bisher ist der Verzicht auf Rüstungsforschung dort eine freiwillige Angelegenheit der Hochschulen gewesen. Die Selbstverpflichtung, bei der es mindestens die Hochschulen gern belassen würden, reichte aber nicht aus, um zu verhindern, dass mit Rüstungsfirmen an militärischen Projekten geforscht wurde.

Mit dem Verweis auf die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes wollen die Landesrektorenkonferenz und auch die Dekane der Bremer Universität die Gesetzesnovelle zur Zivilklausel noch einmal abwenden.  LKA