129a-Ermittlungen
: Nicht über einen Kamm scheren

Die Richter des Bundesgerichtshofs stellten fest, dass linksradikale Gewalt die Staats- und Wirtschaftsordnung nicht zwingend erschüttern würde, wenn sie etwa gegen Fahrzeuge oder leere Gebäude verübt würde und entlässt sie damit aus dem Terrorismusdogma. Die übliche Handlungsweise der Staatsanwaltschaft, jeden Übergriff zum Anlass für wilden Aktionismus zu nehmen, war ebenso kurzsichtig wie die Kurskorrektur überfällig.

KOMMENTAR VON JAN WEHBERG

Natürlich geht von Anschlägen immer eine mögliche Gefährdung von Menschen aus, die nicht zu verharmlosen ist. Der 11. September und die folgenden Anschläge gegen völlig wehrlose Menschen haben die Öffentlichkeit dafür sensibilisiert, was Terror bedeuten kann. Ein brennender Bundeswehrlaster ist aber nicht mit blutigen Anschlägen zu vergleichen, deren Ziel es ist, möglichst vielen Menschen zu schaden. Und auch die Täter sind nicht die gleichen.

Es ist völlig unverhältnismäßig, jugendliche Brandstifter mit professionellen Terroristen in den 129a-Topf zu werfen. Ihre selbst erklärten Ziele mögen gut gemeinten politischen Ursprungs sein, aber die Tragweite ist sicher nicht allen immer bewusst. Wichtig ist es, statt mit Strafen zu drohen den Menschen die Verantwortung für ihr Handeln aufzuzeigen. Das gilt nicht nur für potentielle Täter von morgen, sondern auch für die Politiker in Schäubles Schatten.