Rechtswidrige Briefkontrolle

Die Postkontrollaktion des Bundeskriminalamtes (BKA) auf Weisung der Bundesanwaltschaft (BAW) im Briefverteilzentrum Hamburg-Altona im Vorfeld des G 8-Gipfels war im Wesentlichen rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. So sei die Maßnahme zwar von einem BGH-Ermittlungsrichter angeordnet worden, doch sei „die Art und Weise des Vollzugs vom richterlichen Beschluss nicht gedeckt“ gewesen und habe gegen die Strafprozessordnung (StPO) verstoßen.

Im Juni dieses Jahres hatten sich eine Woche lang 16 Fahnder im Verteilzentrum eingenistet und tausende Briefe angesehen. „Die Durchsicht der Post aus 100 Briefkästen stammenden Sendungen durch 16 Polizeibeamte aufgrund vorgegebener Suchkriterien war durch die Paragrafen 99, 100 StPO nicht gedeckt“, so der Beschluss. Das wäre allein Sache der Post gewesen. „Die Durchführung liegt allein beim Postunternehmen, die Vertraulichkeit des Postverkehrs nicht zu gefährden.“

Geklagt hatte ein Hamburger Anwalt, der vom Vize-Vorsitzenden der Humanistischen Union, Fredrik Roggan, vertreten worden ist. „Es ist außerordentlich erfreulich“, sagt Roggan, „dass der BGH dem Ermittlungseifer der BAW und des BKA deutliche Grenzen gezogen hat“. Die Rechtslage sei schon damals klar gewesen, sagte Roggan, „es war deshalb umso unverständlicher, dass sich BAW und BKA offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzten“. KVA