Mehr Hinweise auf Verstöße

DATENSCHUTZBERICHT Das Bewusstsein der Menschen für Datensicherheit sei gewachsen, bilanziert die Datenschutzbeauftragte – 2014 wurden mehr Verstöße in Unternehmen durch Arbeitnehmer gemeldet

Whistleblower-Schutz sichert Arbeitnehmer auch vor Gericht ab

Die unsachgemäße Entsorgung von Datenmüll in einem öffentlich zugänglichen Container, unzulässige Videoüberwachung auf dem Fußballplatz oder ein Verein, der als Zahlungserinnerung eine E-Mail mit den Namen der säumigen Beitragszahler an alle Mitglieder schickt.

Eine Vielzahl von Verstößen listet der Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für 2014 auf. Über 200 Fälle habe ihre Behörde bearbeitet, so die Landesbeauftragte Imke Sommer. Zusätzlich habe es eine große Anzahl von Telefonberatungen gegeben.

Der Umgang mit dem Thema Datenschutz ist in privaten Einrichtungen anders als etwa in Behörden. In der Wirtschaft gelte eher der Grundsatz „Hauptsache nicht erwischt werden“, so Sommer.

Die Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen funktioniere hingegen gut. „Wenn die merken, dass sie was rechtswidriges machen, stellen die das ab“, sagt die Datenschutzbeauftragte. Es gebe aber auch Probleme, etwa bei der Polizei. Dort fehle Personal. Es sei bereits zu viel gespart worden, um gesetzliche Anforderungen erfüllen zu können.

Das Bewusstsein für Datenschutz sei gewachsen. „Edward Snowden hat echt gute Arbeit geleistet“, meint Sommer. Das Vertrauen ins Internet sei gesunken.

So wurde etwa gemeldet, dass eine Oberschule auf ihrer Homepage zu einer Facebook-Fanseite verlinkt hatte: tatsächlich ein Verstoß gegen das Schuldatenschutzgesetz.

In einem anderen Fall wollte eine städtische Gesellschaft Fotos und Namen ihrer Mitarbeiter auf der Homepage veröffentlichen. Dies sollte zwar nur mit Einwilligung der Betroffenen geschehen, die Datenschutzbehörde hatte allerdings Zweifel an der Freiwilligkeit dieser Entscheidung.

Beim Beschäftigtendatenschutz sei die Zahl der gemeldeten Verstöße gestiegen, so Sommer. Für Arbeitnehmer gibt es einen Whistleblower-Schutz, die gemeldeten Fälle bleiben anonym. Sogar Gerichte erhalten geschwärzte Akten, um die Identität des Whistleblowers zu schützen. „Wenn Arbeitgeber von einem Fall erfahren, fordern sie meist deshalb Akteneinsicht, um den Nestbeschmutzer zu finden“, sagt Sommer. Mit dem Schutz bleibe dieser aber geheim.

Einige Fälle von unzulässiger Videoüberwachung in Unternehmen wurden im Bericht aufgezählt. So waren in einer Werkhalle Kameras auf die Arbeitsplätze ausgerichtet. In einem Möbelgeschäft wurden sowohl der Kassenbereich als auch ein Verkaufsraum, in dem Kundenberatungen durchgeführt wurden, überwacht.  Jördis Früchtenicht