Trinity dicht: Kein Wasser für Eiswürfel

■ Eimsbüttler Disco zwei Monate nach Schlägerei wieder geschlossen / Betreiber hat weder Mietvertrag noch Konzession

zwei Monate nach Schlägerei wieder geschlossen / Betreiber hat weder Mietvertrag noch Konzession

Hamburgs größte Diskothek, das in Eimsbüttel gelegene Trinity, steht vor dem Aus. Schon am vergangenen Wochenende konnten die Anwohner in der Eimsbüttler Chaussee und der rückwärtig gelegenen Heinrichstraße unbehelligt vom Autolärm der Disco-Besucher ruhig schlafen.

Angeblich soll bei einer vorwöchentlichen Party ein „Wasserschaden an der Starkstromanlage“ entstanden sein, der erst noch beseitigt werden müsse, so die Begründung von Disco-Besitzer Ralph Robert Quost (36) für die kurzfristige Schließung seines heruntergekommenen Party-Tempels. Doch aus der von ihm erhofften Fortsetzung des Betriebes an diesem Wochenende wird nichts. Denn wie die taz erfuhr, war der Grund für das Ende der meist gutbesuchten Tanzveranstaltungen nicht ein Zuviel, sondern ein Zuwenig an Wasser. Genauer: Die Wasserwerke hatten das Naß auf Antrag der Hauseigentümer abgedreht. Und ohne Klospülung und Eiswürfel-Bereitung kein Abfeiern.

Wasser ist nicht das Einzige, was der füllige Disco-Chef zum weiteren Betrieb seines Etablissements bräuchte. Derzeit fehlen dem Mann beispielsweise auch eine gültige Konzession und ein schriftlicher Mietvertrag. Letzteres besitzt Quost auch wegen seiner unregelmäßigen Mietzahlungen schon seit langem nicht, und die Konzession kam ihm am letzten Freitag abhanden, als der von ihm sonst vorgeschobene Geschäftsführer Stefan Nordbruch überraschend das Gaststätten-Gewerbe beim zuständigen Eimsbüttler Wirtschafts- und Ordnungsamt abmeldete — um nicht weiter mit seinem Namen geradezustehen? Seitdem ist Quosts bisheriger Angestellter nicht mehr zu erreichen.

Dieses Mal dürfte Quost der verwahrloste Musikschuppen mit den hohen Preisen endgültig abhanden kommen. Anfang Juli konnte er, unterstützt von einem zwanzigköpfigen Rollkommando, die konfusen Besitzverhältnisse um das Trinity noch zu seinen Gunsten klären. Zuvor war nie Quost selbst, sondern stets der Wandsbeker Rechtsanwalt Vogt mit seiner Phönix-GmbH als Betreiber des Trinitys aufgetreten. Vogt hatte — anscheinend von Quosts Geschäftsgebaren entnervt — das Geschäft an einen Rahlstedter Gastronomen verkauft und dabei die „älteren Rechte“ von Quost unberücksichtigt gelassen. Der Neubesitzer gab nach der Schlägerei von Quosts Mannen mit seinen Angestellten und anonymen Drohungen bereits nach vier Tagen entnervt auf.

Diesmal wurde Quost selbst Gesellschafter der Phönix-GmbH. Da-

1mit ist endlich beweisbar, was alle vorher wußten: Daß Robert Quost der tatsächliche Besitzer des Disco- Betriebes ist. Fortan brauchen die verschiedenen Staatsdiener, die sich seit langem ob zahlreicher Verstöße mit dem Trinity beschäftigen, sich nicht mehr mit vorgeschobe-

1nen Personen zu beschäftigen. Damit entfällt vielleicht auch die Notwendigkeit von „Öffentlichen Zustellungen“ über den Amtlichen Anzeiger an Quost, der für die Behörden zeitweilig „unbekannten Aufenthalts“ war.

Post kann man jetzt auch zum

1neuen Privat-Domizil in den Elbvororten schicken, das Quost jüngst bezog. Der Wohnungswechsel war nötig geworden, nachdem Quost für sein teures Penthouse im Mundsburger Damm schon monatelang die Miete nicht mehr bezahlen konnte. Raut Mert