Wenn der DVUler dreimal klingelt

■ Noch keine Entscheidung beim Wahlprüfungsgericht gegen Marion Blohm

Eine lange und zähe Verhandlung, aber noch kein Ergebnis. So endete gestern der Verhandlungstag des Wahlprüfungsgerichts gegen die DVU- Bürgerschaftsabgeordnete Marion Blohm. Die taz hatte im Januar den Stein ins Rollen gebracht: Marion Blohm habe nicht drei Monate vor der Wahl im Lande Bremen gewohnt, sondern im niedersächsischen Langen. Damit wäre sie nicht wählbar gewesen und müßte jetzt ihr Mandat zurückgeben. Wenn das Gericht nicht neue Zeugen hört, muß es in den nächsten zwei Wochen den Tenor seiner Entscheidung bekanntgeben.

Bis zum Schluß beharrte Marion Blohm darauf, sie wäre schon lange vor Beginn der drei-Monats-Frist von Langen nach Bremerhaven zu ihren Eltern gezogen, weil sie wegen ihres politischen Engagements ständig Streit mit ihrem Mann gehabt hätte. Sie hätte in die Bürgerschaft gewollt. Nach dem Auszug sei sie nur ab und zu in Langen aufgetaucht, um den Hund auszuführen oder den Wahlkampfbus unterzustellen. Zweimal hätte sie dort übernachtet, einmal, um Wahlhelfern Quartier zu geben, einmal beim Geburtstag ihres Mannes. Marion Blohm: „Sonst haben wir uns ja gut verstanden. Der hatte immer noch Hoffnung, daß ich zur Vernunft komme.“ Der 11jährige Sohn sei beim Vater geblieben, „allein wegen dem Hund.“ Erst nachdem eine Schwangerschaft bei ihr festgestellt worden sei und nachdem die Wahl vorbeigegangen war, sei die Familie Blohm wieder zusammengezogen — gemeinsam in einer Bremerhavener Wohnung. Gestützt wurde die blohmsche Version durch die Aussagen ihres Mannes und ihrer Eltern: Gerda Maybauer, die Mutter: „Bei uns hat ständig das Telefon geklingelt, da habe ich ihren Mann verstanden.“ Ob sie sich denn von ihrem Mann hatte trennen wollen, so Marion Blohm, sei für sie keine Frage gewesen, eher die Hoffnung, der würde ihr Politikerleben tolerieren lernen.

Das Gericht fragte beharrlich nach Details der familiären Situation. Möglicherweise ist gerade dieser Faktor entscheidend. Hasso Kliese, Vorsitzender des Wahlprüfungsgerichts, führte zum großen Erstaunen des Münchner Blohm-Anwalts Roemer das bremische Meldegesetz ins Feld: Danach ist bei verheirateten Eltern, die nicht dauerhaft getrennt sind, der erste Wohsitz automatisch der, an dem die Familie wohnt. Dem Gericht bleibt die Antwort auf die Frage, ob die zeitweilige Trennung denn eine dauerhafte Trennung ist. Schon allein die Frage wähnte der Blohm-Anwalt jenseits aller einschlägigen Rechtssprechung.

Und das Gericht wird sich entscheiden müssen, welcher der Versionen es denn Glauben schenken will, denn Altermann und Schnirring widersprachen ziemlich jeder Angabe von Marion Blohm. Sie habe noch immer in Langen gewohnt, erzählte der damalige DVU-Spitzenkandidat Altermann. In der heißen Wahlkampfphase habe er sie jeden dritten Tag dort besucht und unzählige Male dort angerufen. Das verabredete Zeichen: dreimal klingeln lassen, dann auflegen, dann wieder anrufen, dann ist sie selbst dran. Altermann: Bei ihren Eltern habe ich sie nie erreicht. Und diese Version wurde auch vom Ex-DVU-Mitglied Georg Schnirring bestätigt, der als Wahlkampfhelfer fast täglich im Einsatz war.

Der Wohnsitz sei auch mehrmals Thema interner DVU- Diskussionen gewesen, erzählt Hans Altermann. Der DVU- Kreisvorständler Klaus Müller habe mehrfach angemahnt, sie solle nach Bremerhaven ziehen. Daraufhin habe Marion Blohm geantwortet: „Ich habe mich in Bremerhaven angemeldet, ich habe angeblich Krach mit meinem Mann. Wir wollen abwarten, wie die Wahl ausgeht.“ Daraufhin habe Müller einen Brief an den Parteivorsitzenden Frey geschrieben und der hätte sich seinerseits brieflich in die Auseinandersetzung eingeschaltet. Erst nachdem der Bremerhavener Wahlleiter den Wohnsitz überprüft hatte, sei die Diskusson verstummt.

Kurz nach dem Umzug nach Bremerhaven hätte es einen Brief von Frey gegeben, bestätigte Marion Blohm. Aber es sei ja alles in Ordnung gewesen: „Sonst hätte er mich nicht als Kandidatin aufgestellt.“ Jochen Grabler