Verfassungs–Make–Up

■ Umweltschutz kommt ins Grundgesetz

Es gibt in der Bundesrepublik ein Recht auf Arbeit und über zwei Millionen Arbeitslose. Es gibt ein Recht der freien Berufswahl und der eigenen politischen Meinung und eine elfjährige Berufsverbote–Praxis. Es gibt das Recht auf Bildung und Hunderttausende ohne Studien– oder Ausbildungsplatz. Die Liste ist endlos, das Grundgesetz der BRD ist seit Jahren „völlig außer Verfassung“. Doch es bietet zumindest die - papierene - Möglichkeit, sich zu wehren, es ist einklagbares subjektives Recht. Wenn jetzt der Umweltschutz „ins Grundgesetz aufgenommen“ wird, besteht nicht einmal mehr die theoretische Möglichkeit, sein Recht auf eine gesunde Umwelt einzuklagen. Der Umweltschutz rückt nämlich lediglich als „Staatszielbestimmung“ in die Verfassung. Der Staat verspricht höchst feierlich, die Lebensgrundlagen seiner Bürger/innen zu schützen. Nur: Keiner kann ihn zwingen, sich auch daran zu ha Der Umweltschutz als Staatsziel der Koalition, das ist die Fortsetzung der Vernebelung und Befriedungsstrategie, die mit der Einsetzung von Umweltminister Wallmann als kollektive Verdrängungshilfe nach der Tschernobylkatastrophe ihren augenfälligsten Ausdruck fand. Die tatsächliche Verfolgung einer Rechtsverpflichtung Umweltschutz wäre revolutionär und - wirklich radikal betrieben - kaum vereinbar mit dem Grundgesetz. Sie würde am Recht auf Eigentum gewaltig rütteln. Und sie müßte diese Industriegesellschaft so umbauen, daß sie wirklich aus ihrer Verfassung geriete. Denn die ist zutiefst ungesund. Manfred Kriener