Türkin soll ausreisen um einzureisen

■ Türkin soll vor ihrer endgültigen Ansiedlung in Pirmasens erst noch einen Antrag in Ankara stellen

Pirmasens (taz) - In die Fänge der Bürokratie ist in der Pfalz eine Türkin geraten. Die mit einem Besuchervisum eingereiste 23jährige Aysel K., die bei ihrem seit Jahren in Pirmasens arbeitenden Ehemann leben möchte, soll zuvor zurück nach Ankara fahren. Obwohl im Rahmen des Familiennachzugs bei der Frau alle Voraussetzungen für eine Dauer–Aufenthaltserlaubnis in der BRD gegeben sind, soll sie zuerst in Ankara ganz offiziell im sogenannten Sichtvermerkverfahren einen Antrag bei der Deutschen Botschaft stellen. Der muß dann nach Pirmasens geschickt werden, wird dort genehmigt und zurückgeschickt. Dann darf die 23jährige, die mit dem auf drei Monate befristeten Besuchervisum im Juli 1986 eingereist war, wiederkommen. Die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde hat jetzt gegen die Stadt Pirmasens vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt Klage eingereicht, da der Pirmasenser Stadtrechtsausschuß auf ganz unbürokratische Weise der Frau eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt hat. Der Ausschuß befaßte sich mit dem Fall, nachdem die Pirmasenser Ausländerbehörde ursprünglich die Frau ebenfalls nach Ankara zurückschicken wollte. Dabei stieß der Ausschuß unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das jüngst festgestellt hatte, die Verweisung eines legal eingereisten Ausländers auf das Sichtvermerkverfahren sei unsinnig, wenn die Voraussetzungen für einen weiteren Aufenthalt zweifelsfrei vorlägen. Außerdem könne der inzwischen schwangeren Frau die Reise nach Ankara derzeit sowieso nicht zugemutet werden, befand der Rechtsausschuß der Stadt Pirmasens weiter. Die Bezirksregierung läßt sich davon nicht beeindrucken: Man stünde „vor dem prinzipiellen Problem, daß versucht wird, über ein Besuchsvisum zu einer dauernden Aufenthaltsgenehmigung zu kommen und so die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen“, heißt es dort. Peter Franzreb