Hessischer Datenschutz: mangelhaft

Frankfurt (taz) - Spiros Simitis, Hessischer Beauftragter für Datenschutz, erläuterte gestern in Wiesbaden seinen Tätigkeitsbericht für 1987. Im Mittelpunkt stand dabei die Volkszählung. Simitis: „Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten war an ihr nichts auszusetzen, ihre Durchführung allerdings sehr mangelhaft.“ Er schloß nicht aus, daß in einzelnen Fällen, in denen die Gerichte eine Interessenkollision bei Zählern nachweisen, ganze Bezirke noch einmal die Bogen ausfüllen müßten. Zur Frage, ob noch immer Volkszählungsgegner in der zentralen Kartei für Verfassungsgegner (APIS) gespeichert seien, reagierte Simitis zurückhaltend. Jeder einzelne Fall werde überprüft, es sei jedoch nicht damit zu rechnen, daß auch alle wieder aus der Kartei gestrichen würden. Eine vorsichtige Kritik richtete Simitis an den Hessischen Rundfunk. Bei einer Routineüberprüfung hatte ihm der Intendant ohne Begründung den Einlaß verweigert, ihn aber gebeten, darüber nicht zu sprechen. Im Bericht heißt es dazu: „Weder im journalistischen noch im administrativen Bereich ist der Datenschutz gesichert.“ Simitis warnte auch vor dem derzeit nur als Entwurf vorliegenden Verfassungsschutzmitteilungsgesetz. Wenn der Entwurf verabschiedet werde, bedeute dies seiner Ansicht nach eine mögliche Verknüpfung zwischen Polizei und Ämtern, wie sie bislang kaum vorstellbar gewesen sei. tja