Urlauber müssen nicht in Strahlenzonen

Urlauber müssen nicht in Gegenden fahren, die besonders radioaktiv verstrahlt sind. Nach der Katastrophe von Tschernobyl durften Kläger aus Saarbrücken den Vertrag über eine Ferienwohnung in Ungarn kündigen, urteilte das Landgericht an der Saar.