UUU-betr.: "Sozialhilfe zweiter Klasse", taz vom 7.1.89

betr.: „Sozialhilfe zweiter Klasse“, taz vom 7.1.89

Lothar Späth kann sich mit seiner Initiative im Bundesrat, die Sozialhilfe für AsylbewerberInnen pauschal um 20 Prozent zu kürzen, des Beifalls von seiten des bayerischen Kollegen Streibl sicher sein.

In Bayern wird bereits jetzt pauschal gekürzt. Die Bezirke, denen in Bayern die Vergabe der überörtlichen Sozialhilfe obliegt, und die somit auch für die Sozialhilfe für AsylbewerberInnen zuständig sind, haben per „Richtlinie“ vom 13.10.87 verfügt, den AsylbewerberInnen pauschal 15Prozent ihrer Sozialhilfe wegzukürzen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 9 C 145.83), wonach eine solche Pauschalkürzung rechtswidrig ist, hat die Herrschaften dabei wenig gestört. Alle grünen Vorstöße in den sieben bayerischen Bezirken, eine Rücknahme dieser „Richtlinie“ zu erreichen, wurden trotz anderslautender Rechtslage abgeschmettert. Ein grüner Antrag an den Bezirk Oberfranken, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Folge zu leisten, wurde im August 1988 abgewiesen - mit eben den „Argumenten“, wie sie Lothar Späth jetzt ins Feld führt. Auf die Klage eines Asylbewerbers hin, stellte das Verwaltungsgericht Würzburg ebenfalls die Unzulässigkeit der pauschalen Kürzung fest. Der zuständige Bezirk Unterfranken legte prompt Widerspruch ein. Soweit der „Bavarian Way“, augenscheinlich Vorbild für die Späthsche Kiste.

Die Umbenennung in UUU (Unchristliche Undemokratische/Unsoziale Union) ist überfällig.

Sigrid Engelbrecht, Grüne Bezirksrätin in Oberfranken, Mitglied des Kommissarischen Bundesvorstands der Grünen