Vorerst keine Räumung

■ Räumungsklage gegen die Bewohner der Prinzenallee 58 wurde vom Amtsgericht Wedding aus formalen Gründen ans Landgericht überwiesen / Eigentümer-Gesellschaft der PA 58 verlangt überhöhten Kaufpreis

Eine kleine Atempause, aber auch weiterhin Unsicherheit beschert die Entscheidung des Amtsgerichts Wedding vom Mittwoch den hundert Bewohnern der Prinzenalle 58. Das Amtsgericht fühlt sich für die Räumungsklage nicht zuständig, die die Eigentümerin des Geländes der „PA 58“, die „Panke Park Wohnungsbaugesellschaft“, gegen die seit 1981 im Haus lebenden Nutzer stellte. Bei dem im August 1988 ausgelaufenen Nutzungsvertrag zwischen den beiden Kontrahenten handele es sich um kein Wohnraummietsverhältnis, so die Amtsrichterin Hawickhorsz.

Über den Charakter des bestehenden Vertragsverhältnisses muß nun das Landgericht entscheiden. Zu der Räumungsklage der Panke Park GmbH kam es, weil der „Verein zum Schutz billigen Wohnraums, PA 58“ es ablehnt, den geforderten Kaufpreis von 3,25 Millionen Mark zu bezahlen. Obwohl nach Aussagen des Weddinger Baustadtrates Lüdtke gegenüber dem Rechtsanwalt der Bewohner, Häusler, „eine ernsthafte Bereitschaft des Landes Berlin besteht, das Grundstück PA 58 zu erwerben, um es dann den gegenwärtigen Nutzern zu überlassen“, zog die Wohnungsbaugesellschaft ihre Klage nicht zurück.

Häusler vermutete, daß die Panke Park die Auseinandersetzung zuspitzen möchte, um einen für sie zufriedenstellenden Vertragsabschluß mit dem Senat zu erzielen. Der geforderte Kaufpreis von 3,25 Millionen Mark stützt sich laut Häusler auf ein Gutachten von Dipl.-Ing. Jürgen Reich von der Deutschen Pfandbriefanstalt, der am 6.September 1988 im Auftrag der Panke Park GmbH einen Verkehrswert von 3,25 Millionen Mark ermittelte.

Vor vier Jahren, am 30.Januar 1984, so der Rechtsanwalt weiter, habe der gleiche Gutachter einen Verkehrswert von 1,5 Millionen Mark für das Gesamtgrundstück ermittelt. Hintergrund dieses „billigen Gutachtens“: Zu diesem Zeitpunkt prozessierte die Panke Park vor dem Finanzgericht Berlin um Erlaß der Grunderwerbsteuer für das Gelände, das sie 1977 für 1,4 Millionen Mark kaufte.

Hintergrund des „teuren Gutachtens“ 1988: In dem zwischen dem Verein PA 58 und der Panke Park geschlossenen Nutzungsvertrag befindet sich eine Klausel, die besagt: Bei einem möglichen Erwerb des Hauses durch den Verein legt die Eigentümerin als Obergrenze die Bilanzsumme vom 31.Dezember '87 zugrunde.

Woher diese plötzlichen Wertzusätze kommen, ist dem Verein schleierhaft. Seit 1981 hat die Panke Park keinen Pfennig in das Grundstück investiert, und die Kapitalverzinsung des Kaufpreises wurde in den letzten Jahren durch das Nutzungsentgelt ebenfalls von den Bewohnern der PA 58 geleistet.

Eberhard Seidel-Pielen