Gen-Techniker dürfen doch bauen

Die Bauarbeiten für die gentechnische Insulin-Versuchsanlage der Frankfurter Hoechst-AG können weitergehen. Die Klage von drei Bürgern gegen den Sofortvollzug der umstrittenen Anlage hat keine aufschiebende Wirkung. Das entschied gestern das Frankfurter Verwaltungsgericht.