Zu wenig Umweltstrafen

■ Senat beantwortet Große Anfrage der FDP / Forderung nach Änderung des Unrechtsbewußtseins

Im Rahmen von Verfahren wegen Umweltstraftaten sind im vergangen Jahr im Lande Bremen 21 Geldstrafen und keine Freiheitsstrafen ausgesprochen wordeInsgesamt wurde in 161 Fällen ermittelt. Über die Dunkelziffer liegen keine Erkenntnisse vor - verläßliche Schätzungen seien nicht möglich. Das geht aus der Antwort des Bremer Senats auf eine große Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion vom 12. April hervor.

Ein Grund für die relativ geringe Zahl von Verurteilungen liegt nach Auffassung des Senats

in der Schwierigkeit der Beweisführung bei Umweltvergehen, insbesondere bei Gewässerverunreinigungen. Darüber hinaus werde der Unrechtsgehalt von Verstößen gegen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt weithin noch als vergleichsweise gering eingestuft. Die Forderung der Bremischen Landesregierung: Ein wirksamer Schutz der Umwelt ist nur möglich, wenn ein Wandel dieser Auffassungen erreicht und erhebliche Korrekturen des Umweltstrafrechts realisiert würden. om