Ähnlichkeit genügte: Observation

Im Düsseldorfer Prozeß gegen Ingrid Strobl mußten zwei BKA-Beamte erneut vernommen werden, weil sie bei ihrer ersten Aussage einen Ermittlungsstrang unter den Tisch fallen ließen  ■  Aus Düsseldorf Gitti Hentschel

Nur weil sie der Käuferin eines Weckers der Marke „EMES Sonochron“ ähnlich sah, wurde eine Kölner Journalistin mit richterlicher Genehmigung im Jahr 1986 zeitweise observiert. Das kam gestern, am Ende der Beweisaufnahme, im sogenannten „Strobl-Prozeß“ vor dem 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bei erneuten Vernehmungen von zwei BKA -Beamten heraus. Nach Aussage der Beamten hatte die politische Polizei in Köln die Journalistin aufgrund eines Videofilms über den Kauf eines Weckers als mögliche Käuferin bezeichnet. Daraufhin seien der Weckerverkäuferin Fotos dieser Journalistin aus einer Jahre zurückliegenden erkennungsdienstlichen Behandlung und Paßfotos neueren Datums zur Identifizierung der Käuferin vorgelegt worden. Das Paßfoto sei vom Einwohnermeldeamt beschafft worden. Auf dem Paßfoto, so die Beamten, hätte die Verkäuferin die Wecker käuferin erkannt, auf dem anderen nicht.

Die Frau war observiert worden, obwohl zu dem Zeitpunkt der Wecker bei keinem Anschlag aufgetaucht war. Die Observation sei, so einer der Beamten, aufgehoben worden, als die Verkäuferin die Kölner Journalistin als Käuferin des Weckers bei einer sogenannten „verdeckten Gegenüberstellung“ ausgeschlossen hatte.

Später wurde die wegen Mitgliedschaft bei den Revolutionären Zellen angeklagte Journalistin Ingrid Strobl als Käuferin dieses Weckers identifiziert, eines Weckers, der bei einem Lufthansaanschlag als Zündverzögerer benutzt worden sein soll.

Die beiden BKA-Beamten waren als Zeugen zum zweitenmal vor Gericht geladen worden, weil ihre ersten Aussagen Unklarheiten und Widersprüche beinhaltet hatten. Bei ihrer ersten Aussage hatten sie diesen Strang der Ermittlungen, der sowohl etwas über die Merkfähigkeit der Verkäuferin aussagt als auch über ihre eigenen Ermittlungsmethoden, völlig unter den Tisch fallen lassen und sich damit unglaubwürdig gemacht. Als Begründung erklärten sie auf Fragen der Verteidigung, sie hätten den Vorgang nicht als relevant eingeschätzt. Nebenher kam bei der Vernehmung heraus, daß die Kölner Journalistin inzwischen wieder überwacht wird, im Zusammenhang mit einem anderen Sprengstoffanschlag.

Das für den gestrigen Nachmittag erwartete Plädoyer der Bundesanwaltschaft hatte bis Redaktionsschluß noch nicht angefangen.