Waffenkontrolle wird entschärft

Regierungskoalition einigte sich auf Neufassung des Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetzes  ■  Aus Bonn Gerd Nowakowski

Als Anfang 1989 die deutsche Beteiligung am Bau der Chemiewaffenfabrik in Rabta ruchbar wurde, gab sich die Bundesregierung entschlossen: Mit einer Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes sollte der illegale Export von tödlichem Know-how zur ABC-Waffen-Produktion ein Riegel vorgeschoben werden. Dennoch passierte fast eineinhalb Jahre nichts. Am Ende des peinlich langen Weges hat sich die Koalition nun auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der weit hinter dem zurückbleibt, was die Bundesregierung einst selbst für nötig hielt. Kernpunkt: Die Mindeststrafe für die Mitarbeit an der Entwicklung und dem Handel von atomaren, biologischen und chemischen Waffen soll gegenüber dem von Wirtschaftsminister Haussmann (FDP) vorgelegten Entwurf von zwei auf ein Jahr herabgesetzt werden. Damit kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem sollen nur „nicht unerhebliche“ Handlungen strafrechtlich verfolgt werden. Der ursprüngliche Entwurf sah eine Bestrafung auch bei einer „leichtfertigen Förderung“ vor. Dennoch spricht der außenwirtschaftliche Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Kittelmann, von einer „einzigartigen Rigirosität“, die „international Maßstäbe“ setzt. Ein Gesetz, das „schlechter ist als die bisherige Regelung“, urteilt dagegen der SPD -Abgeordnete Albrecht Müller: damit bekäme man den Fall Rabta „leichter vom Tisch als bisher“. Mit der „Eingrenzung des Förderbegriffs“ solle verhindert werden, daß Handlungen unter Strafe gesetzt werden, bei denen der Beschäftigte einen Zusammenhang mit einer Waffenproduktion weder erkennen noch vermuten könnte, verteidigt Kittelmann das Gesetz. Strafbar ist künftig allerdings, wenn Deutsche im Ausland bei der Waffenproduktion helfen, auch wenn dies „fahrlässig“ geschieht. Bisher war dies nur innerhalb der Bundesrepublik verboten. Eingeführt wird auch eine lebenslange Haftstrafe bei besonders schweren Fällen. Insbesondere der CSU -Abgeordnete Wittmann und der FDP-Parlamentarier Grünbeck erhoben Bedenken, mit einer Verschärfung werde es zu „nicht zu vertretbaren Benachteiligungen der Exportchancen“ kommen und die „Freiheit von Wissenschaft und Forschung“ gefährdet sein. Für den SPD-Parlamentarier Müller dagegen ergeben sich aus dem vorgeschriebenen Straftatbestand „nicht unerheblicher“ Handlungen „unglaubliche Nachweisprobleme“. Die Einführung einer lebenslangen Haftstrafe werde durch die „groteske“ Straftatbeschreibung im Gesetzestext wieder aufgehoben. Grundlage für lebenslang sei nämlich nicht die Mithilfe an der Entwicklung einer Atombombe. Dem Täter müsse nachgewiesen werden, daß er vom konkret terminierten Einsatz gegen Menschen gewußt habe. Straflos bleibt auch, wer die Ergebnisse seines mörderischen Tuns als wissenschaftliche Arbeit verbreitet. Im Gesetzestext heißt es, nicht strafbar seien die „Verbreitung von Kenntnissen in Wissenschaft und Forschung in Form von Veröffentlichungen und Vorträgen“.