Meyer: Klärschlamm verbrennen

■ Grüne kritisieren Sondermüllverbrennung im Kraftwerk Farge

Entgegen allen offizielen Äußerungen der Umweltbehörde hält es der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete und ehemalige Bausenator Bernd Meyer für erwägenswert, belastete Klärschläme aus den bremischen Kläranlagen im Kraftwerk in Seehausen zu verbrennen. Nach einem Besuch in dem Bremen-Norder Kraftwerk, das von der Preußen Elektra betrieben wird, erklärte Meyer, die bei einem Probeversuch erzielten Meßergebnisse seien so interessant, daß die Politik dieses Verfahren weiter verfolgen solle. Da Meyer auch als vehementer Befürworter einer neuen Müllverbrennungsanlage in Bremen gilt, argwöhnten gestern die Grünen, daß er Bremen zum pyromanischen Zentrum Norddeutschlands ausbauen wolle.

Die Verbrennung von Sonderabfällen außerhalb von dafür errichteten Anlagen wird durch eine Novelle des Bundesimmisionsschutz-Gesetzes (BImsch) möglich. Diese Novelle wurde vor einigen Wochen gegen den Widerstand Bremens im Bundesrat verabschiedet und öffnet der Verbrennung von Sondermüll in Fa

briköfen und Kraftwerken Tür und Tor. Gesetz ist nun, daß den „normalen“ Brennstoffen bis zu 10 Prozent Sonderabfälle beigemischt werden. Bereits vor der Bundesratsentscheidung hatte die Preußen Elektra in Kraftwerk Farge einen entsprechen Versuch durchgeführt. Auf der Basis der dabei erreichten Werte soll jetzt beim Bremer Gewerbeaufsichtsamt ein Antrag auf langfristiges Verbrennen von Klärschlämmen eingereicht werden. Der Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes, Alexander Horn, sieht keine Möglichkeit, dem die Zustimmung zu verwehren, falls die vorgeschrieben Grenzwerte eingehalten werden. Aus welchen Kommunen der Klärschlamm kommt, ist im Gerwerbeaufsichtsamt nicht bekannt.

Auf keinen Fall aus Bremen, verspricht Senatsdirektor Umwelt, Jürgen Lüthge, und widerspricht damit den Überlegungen Bernd Meyers. Die Schwermetallkonzentrationen im bremischen Klärschlamm sei durch „rigide Überwachung“ heruntergedrückt worden. In Sachen Verbrennung halte sich die Behörde

„an das, was wir vor einigen Monaten gesagt haben.“ Die neue Gesetzgebung sei für ihn zwar „extrem ärgerlich“, lasse Bremen aber keinerlei Entscheidungsspielraum. Lüthge: „Man kann da nichts machen.“

Dem widersprechen die Grünen. In einem Lansdesabfallgesetz, so Fraktionsmitarbeiter Peter Ulrich, könne festgeschrieben werden, daß in Bremen Müllverbrennung nur in Müllverbrennungsanlagen zulässig sei. Daß der Senat gegen eine solche Festlegung sei, beweise, daß er sich Schlupflöcher offenhalten wolle. Die Grünen fordern, die Einleiter von Abwässern stärker zu kontrollieren, um die Qualität des Klärschlamms zu verbessern. Die Abgeordnete Elisabeth Hackstein: „Klärschlämme müsse als wertvoller Dünger der Wiederverwertung zugeführt werden.“ Ohne Zweifel seien die Schadstoffbelastungen der bremischen Klärschlämme zu hoch. Die Lösung könne jedoch nicht in der Verbrennung, sondern müsse in der Verminderung und Vermeidung des Schadstoffeintrages liegen.

hbk