Kartellverfahren ohne Bußgeld?

■ Berliner Wettbewerbshüter ermitteln wegen des „Kerosin-Zuschlags“ auf Flugreisen

Berlin/Genf (dpa) — Das Bundeskartellamt ist einer Absprache von Reiseveranstaltern und Charterfluggesellschaften zur „gleichförmigen“ Weitergabe der gestiegenen Benzinkosten an die Reisenden auf die Spur gekommen. Von den Veranstaltern wird allerdings die Auffassung vertreten, dadurch sei der Kostenzuschlag für den Fluggast niedriger ausgefallen als wenn er sich im Wettbewerb gebildet hätte.

Kartellamtssprecher Hubertus Schön bestätigte am Montag, daß ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden sei. Bereits am 25. Oktober habe es Durchsuchungen im Bundesgebiet gegeben, wobei Unterlagen mitgenommen und teilweise beschlagnahmt wurden. Ein Abschluß des Verfahrens sei in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

Nach dem Kartellgesetz gibt es u.a. die Möglichkeit, den aufgrund einer Absprache zustandegekommenen Mehrerlös der Beteiligten zu errechnen und dann den dreifachen Betrag als Buße festzusetzen. In diesem Fall könnte es allerdings kompliziert werden, wenn es tatsächlich überhaupt keinen Mehrerlös gab.

Derweil wird dank des hohen Ölpreises das Fliegen Mitte Dezember nochmals teurer. Bei ihrer Preiskonferenz in Genf haben die im Internationalen Luftverkehrsverband (IATA) zusammengeschlossenen 200 Fluggesellschaften nun endgültig beschlossen, bei den Regierungen für den Personenverkehr eine Heraufsetzung der Tarife um vier bis acht Prozent zu beantragen.