Die Zelle als Brandfalle

■ Im Falle eines Brandes würden sich die Zellentüren in der JVA Stadelheim nicht mehr öffnen lassen!

Feueralarm! Qualm steigt aus einem Fenster des Westbaus der JVA München Stadelheim. Der Nachtdienst „spurtet“ die Treppen in den vierten Stock hinauf, sperrt die Gittertür auf und rennt zu der Zelle, aus der etwas Rauch in den Gang quillt.

Durch den „Spion“ linsen... nichts zu sehen außer dunklen Wolken! Kostklappe aufsperren. Geht nicht. Scheibenhonig. Tür entriegeln und aufschließen. Sche...! Geht auch nicht. Was nun? Unschlüssig stehen die Beamten vor der Tür, hören in der Zelle jemand schreien, rufen zurück, wissen nicht mehr, was sie tun sollen. Wieder ein Versuch, die Tür aufzuschließen. Doch nichts rührt sich. Die Flüche werden lauter, andere Beamte stürzen herbei. Einer kommt auf den Gedanken, einen Vorschlaghammer zu holen, um die Tür einzuschlagen. Rennen ins Dienstzimmer und telefonieren um nachzufragen, wo ein solcher „Hammer“ ist. Und die Zeit rinnt, 20 Minuten sind schon vorbei. Endlich kommt ein Beamter mit einem Vorschlaghammer. 25 Minuten später dröhnen die ersten Schläge durch das ganze Haus. Wumm! Wumm! Wumm! Keine Reaktion, die Tür bleibt, wo sie ist, standhaft und sturr. Hoffnungslos, alles ist verklemmt.

Nach einer Stunde wurde mit Schneidbrenner endlich ein Loch in die Tür geschnitten. Der Insasse hängt am Fenster, die Kleider sind versengt... erstickt. Die Überschriften in den Tageszeitungen würden lauten: „Feuer in einer Zeller der JVA München“, „Gefangener erstickt im Qualm“, „Retter können sich keinen Weg in die Zelle bahnen“.

Wodurch kann so etwas geschehen? Warum können sich die „Retter“ keinen Weg in die Zelle verschaffen? Warum kann die Zellentür nicht von außen, vom Gang aus geöffnet werden? Kann es möglich sein, daß irgendwo eine Konstruktion eingebaut worden ist, die in einem Brandfall nicht funktioniert?

Ja, und ob! Und woran liegt das? An den Zelleneingangstüren, der einzigen „Fluchtmöglichkeit“ in einem Brandfall in einer Zelle. Diese Falle schnappt aber auch zu, wenn es außerhalb, auf dem Gang brennt. Denn ein Entrinnen aud diesem „Wohnklo“ über das Fenster ist fast undenkbar. Dieses müßte nämlich erst mit Flex oder Schneidbrenner aufgeschnitten werden, und das im vierten Stock.

Als „Schwachpunkt“ bleibt also die Zelleneingangstür übrig, die, so will es die Vorschrift, nur nach innen in das Wohnklo des Gefangenen aufgeht, eine etwa 50 Millimeter dicke Stahlblechtür, verwindungssteif und angeblich feuerhemmend und, so will es die Vorschrift nicht mehr, auf der Innenseite aufgeschweißte Scharniere hat (Bolzen, Durchmesser 20 Millimeter). Das nachgemessene Spiel dieser Türen, der gesamte Zwischenraum zwischen Zarge und Türblatt beiderseits beträgt etwa einen Millimeter — mehr nicht!

[...] Die Folge liegt auf der Hand. Der Luftspalt oder das „Spiel“ zwischen Türblatt und Zarge wird weniger, schließt sich ganz, bei höherer Temperatur als 150 Grad Celsius drückt das Türblatt gegen die Zarge, die ja einbetoniert ist und damit nicht ausweichen kann. Und je höher die Temperatur, um so höher wird der Anpreßdruck, die Tür spreizt und verkeilt sich dermaßen — selbst das Entriegelungsgestänge verklemmt sich, so daß ein „Einbrechen“ vom Gang aus selbst mit schwerstem Gerät, natürlich auch ein „Ausbrechen“, um dem Feuer zu entkommen, nicht möglich ist.

„Gefangener verbrennt bei lebendigem Leib in seiner Zelle, weil...“ — eine Horrorvision? Sie kann schnell Realität werden! U. T., München