Sozialsenatorin aus der Schußlinie

■ Hans-Wendt-Stiftung: Sabine Uhl gab den Vorsitz ab / Streit um Akteneinsicht

Welche Akten darf ein Untersuchungsausschuß durchsehen, und darf er dies vor Ort? Dürfen die Mitglieder des Untersuchungsausschusses eine Vorauswahl der Akten treffen, oder dürfen dies nur Richter, die in das Verfahren einzuschalten sind? Darüber streiten sich seit gestern nun auch öffentlich der von der Bremischen Bürgerschaft eingesetzte Untersuchungsausschuß „Hans- Wendt-Stiftung“ und der letztlich mitzuuntersuchende Vorstand der Stiftung, der mehrheitlich aus führenden Mitarbeitern der Bremer Sozialbehörde besteht. Und genau jener Vorstand plädiert für eine dritte Variante: Ihm selbst obliege eine „Vorsichtung“, um die Vorauswahl der vom Ausschuß zu untersuchenden Akten zu treffen.

„Ein Scheingefecht“ nennen Insider diesen Streit, in dem sich die SPD in zwei Fronten gegenübersteht: Denn auch die SPD im Untersuchungsausschuß fordert von ihren Parteifreunden im Vorstand der Stiftung die uneingeschränkte Akteneinsicht.

Sozialsenatorin Sabine Uhl hat sich bereits vor Untersuchungsbeginn aus der Schußlinie gebracht. So ganz nebenbei erfuhr die Presse gestern, daß sich die Sozialsenatorin von ihrer Verantwortung hat „entbinden“ lassen. Weil es hier nur um „Vergangenheitsbewältigung“ (vor ihrer Zeit) und außerdem um immens „viel Arbeit“ gehe, habe Sabine Uhl den ihr qua Amt zugefallenen Stiftungsvorsitz abgegeben. Uhls Senatsdirektor Hoppensack, seit 1980 als Mitarbeiter der Sozialbehörde in der Stiftung, sitzt nun auf diesem undankbaren Stuhl, die Senatorin ist nur noch einfaches Vorstandsmitglied.

Horst Frehe (Grüne) und Reinhard Metz (CDU) aus dem Untersuchungsausschuß werteten dies in einer ersten spontanen Stellungnahme als politisch „eindeutiges Signal“.

Der Untersuchungsausschuß wollte spätestens gestern vormittag mit der ersten Aktendurchsicht in den Räumen der Stiftung beginnen. Doch der Stiftungsvorstand wehrte ab: „Der Untersuchungsausschuß soll erst einmal seine Legitimation in Gänze darlegen“, forderte Hans-Christoph Hoppensack, der neue Stiftungsvorsitzende, den Ausschuß stattdessen per Pressekonferenz auf. Der Bürgerschaftsbeschluß zur Einsetzung des Gremiums reiche längst nicht aus.

Gleichzeitig wies Senatsdirektor Hoppensack den Vorwurf zurück, der Stiftungsvorstand wolle die Herausgabe von Untersuchungsakten verzögern oder verhindern. Dies hatte der Untersuchungsausschuß seinerseits zwei Stunden zuvor in einer Pressekonferenz erklärt.

Die Hans-Wendt-Stiftung, vielfach nicht nur wegen der personellen Zusammensetzung ihres Vorstandes als „verlängerter Arm der Sozialbehörde“ bezeichnet, zieht sich außerdem auf die Position des „Personen- und Datenschutzes“ zurück.Gerade die Untersuchungsausschüsse der Vergangenheit hätten gezeigt, so Hoppensack, wie „exzessiv“, oft bis in die Privatsphäre der Beteiligten, vorgegangen worden sei. Diesmal will die Behörde „rechtsfortbildend“ tätig werden. ra