Polizeibefugnisse sollen erweitert werden

 ■ Von Ferdos Forudastan

Bonn (taz) — Man hat die Argumente schon im Ohr: Gerade jetzt (Golfkrieg), wo sich sich herausstelle, was geschehe (deutscher Waffenexport), wenn der Staat nicht genügend kontrollieren könne, müsse die Polizei auch generell mehr dürfen als bisher. So reden werden vermutlich bald jene, die seit geraumer Zeit für ein Vorhaben mit dem irreführenden Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität“ kämpfen.

Tatsächlich geht es in diesem Paragraphenwerk eher darum, die geltende Strafprozeßordnung zu verschärfen — sprich: polizeiliche Ermittlungsbefugnisse drastisch auszuweiten und massiv in die Freiheitsrechte der BürgerInnen einzugreifen.

Erst einmal hat der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode über diese Initiative aller CDU-Länder und einiger SPD-Länder beraten. In den kommenden vier Jahren soll — so haben es die Bonner Koalitionsparteien vereinbart — die Initiative mit einer Mehrheit des Bundesrates zum Gesetz werden.

Ohne vernehmbaren Streit zwischen CDU/CSU einerseits und FDP andererseits wird es allerdings nicht dazu kommen — ohne heftigen öffentlichen Protest vermutlich auch nicht.

Schon im vergangenen Jahr liefen StrafverteidigerInnen, RichterInnen, DatenschützerInnen und zahlreiche Organisationen gegen den Gesetzentwurf aller CDU- und auch einiger SPD-Länder Sturm. Nur ein paar Gründe hierfür: Dem Werk zufolge sollen Polizeifahnder künftig sogar Unverdächtige mittels Richtmikrophon, Wanzen und Filmkameras überwachen dürfen. Nötig ist hierzu nur, daß die betroffene Person mit dem Straftäter „in Verbindung“ steht. Definiert ist diese „Verbindung“ nicht.

Zum ersten Mal sollen außerdem „verdeckte Ermittler“ mit gesetzlich geregelten Befugnissen ausgestattet werden, um Straftaten „von erheblicher Bedeutung“ aufzudecken. Immens erweitern will man auch die Rasterfahndung. Die Identität von Belastungszeugen im Strafprozeß geheimzuhalten, sieht der Entwurf ebenfalls vor.

Was „Organisierte Kriminalität“, ist, definiert der Entwurf praktisch nicht — ein Manko, das sogar in den Koalitionsvereinbarungen als solches festgehalten ist.

Schon bald, auf der nächsten Sitzung des Bundesrates im März nämlich, wird sich die Länderkammer erneut mit dem Werk befassen.