Teure Rathausbesetzung

■ Staatsanwalt fordert 1.980 Mark Geldstrafe

Auch mit dem 13. Verhandlungstag ist die Amtsgerichts-Tragödie um die Rathausbesetzung von 1989 noch nicht beendet. Gestern gelang es Verteidiger und Staatsanwalt aber immerhin, ihre Plädoyers zu halten. Rechtsanwalt Eberhard Schultz forderte Freispruch für Jakob N., der 1989 mit anderen zusammen die obere Rathaushalle als Unterstützung für die hungerstreikenden RAF-Gefangenen besetzt hatte. Wenn es nach dem Willen von Oberstaatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach geht, soll Jakob N. zur Strafe 1.980 Mark blechen.

Der Prozeß läuft seit 25. Februar und inzwischen sind alle Beteiligten völlig abgenervt. Richter Klaus Richter konnte sich vor Ärger kaum noch auf seinem Stuhl halten, von Bock und Polach warf dem Verteidiger „Entstellung und Verzerrung“ von Fakten, „Klitterei“, „Störung und Verzögerung“ des Prozesses vor.

Nach Meinung seines Verteidigers hat Jakob N. nicht, wie ihm vorgeworfen wird, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Polizisten begangen. Die Aussagen der Polizeizeugen hätten nicht bewiesen, daß er Polizisten getreten oder sie gar mit einer Schraubzwinge beworfen habe.

Oberstaatsanwalt von Bock und Polach räumte zwar „kleine Widersprüche“ zwischen den Aussagen der Zeugen ein, „die sich nicht vermeiden lassen“, sah aber die Anklage als erwiesen an. och