Krankschreibungen

■ Ärzte dürfen Arbeitgeber keine Diagnose mitteilen

Magdeburg. Es ist seit dem 3. Oktober 1990 nicht mehr zulässig, dem Arbeitgeber bei einer Krankschreibung des Arbeitnehmers die Diagnose mitzuteilen. Darauf verweist der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt Klaus-Rainer Kalk in einer Pressemitteilung.

Noch immer würden zum Teil die alten DDR-Formulare genutzt, die eine Spalte für die Krankheitsbezeichnung vorsehen. Wenn der Arzt diese Formulare noch aufbrauchen will, müsse er auf jeden Fall darauf achten, daß auf dem Vordruck für den Arbeitgeber die Diagnose nicht mehr angegeben wird. Angaben zum Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers fallen in seine Privatsphäre und sind durch das Persönlichkeitsrecht geschützt, teilt der Datenschutzbeauftragte mit. Ärzte, die dies nicht beachten, verletzen die ärztliche Schweigepflicht und setzen sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. adn