Obdachloser verblutete — vier Skinheads zu Haftstrafen verurteilt

Hannover (dpa) — Vier Skinheads sind gestern von einer Großen Strafkammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und 21 Monaten verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die Skinheads 1988 einen Obdachlosen in einer Fußgängerzone in Hannover zusammengeschlagen und mit einem Messer am Oberschenkel verletzt hatten. Der Mann war kurz darauf verblutet.

Das Strafmaß rechtfertigte das Gericht unter anderem mit der unterlassenen Hilfestellung. Die Skinheads hätten den „Berber“ nach der Prügelei noch retten können, seien aber davon ausgegangen, daß Passanten dem Verletzten helfen würden.

Die Skinheads hatten den Obdachlosen angegriffen, weil dieser angeblich ein weibliches Mitglied der Gruppe belästigt hatte. Zur Tatzeit waren alle Angeklagten betrunken. Der Hauptangeklagte erklärte in dem Prozeß, Skinheads würden häufig Obdachlose verprügeln.