Ausländer im Knast gleich

■ Betr.: „Nicht-Deutsche sind nicht gleich“ vom 15.2.

Ihr Bericht über die angebliche Andersbehandlung von Ausländern in der Haft enthält leider einige Unrichtigkeiten. So wird der Eindruck erweckt, alle deutschen Gefangenen erhielten grundsätzlich nach sechs Monaten Urlaub, während ausländische Gefangene jahrelang ohne Lockerungen leben müssen. Weder erhalten deutsche Gefangene automatisch nach bestimmten Fristen Urlaub, noch sind ausländische Gefangene von der Urlaubsregelung wegen ihrer Herkunft ausgeschlossen. Wir prüfen jeden Fall individuell. Hierzu werden das Strafvollzugsgesetz, die bundeseinheitlich erlassenen Verwaltungsvorschriften und die Gerichtsentscheidungen herangezogen. Als nachrangige Behörde ist die Vollzugsanstalt selbstverständlich an die Verwaltungsvorschriften der Justizminister und -senatoren gebunden. Für uns ist die drohende Abschiebung keineswegs ein alleiniger und ausreichender Grund, Lockerungen zu versagen. Derzeit sind knapp die Hälfte der ausländischen Strafgefangenen lockerungsgeeignet. Sie sind damit in keiner Weise schlechter gestellt als deutsche Gefangene. Die Hafenrundfahrt konnte selbstverständlich stattfinden. Die Justizvollzugsanstalt muß sich allerdings vorbehalten, die Teilnehmer individuell auf ihre Geeignetheit zu prüfen. Es ist nicht richtig, daß Ausländer ihre Freunde nicht besuchen dürfen. Es ist nicht richtig, daß Ausländer im Vollzug keine Ausbildung machen dürfen. Es ist weiter nicht richtig, daß sie kein Deutsch lernen bzw. daß eine Entlassungsvorbereitung nicht stattfindet. Ich kann hier nur das Angebot wiederholen, daß Sie Ihnen Zugetragenes im Gespräch mit mir hinterfragen.

Im übrigen ist es in einem Rechtsstaat durchaus in Ordnung, wenn ein Gericht die Entscheidung einer Justizvollzugsanstalt aufhebt. Wir sind bereit, daraus zu lernen und auf

andere Fälle zu übertragen. Hans-Henning Hoff, Leiter der JVA Oslebshausen