Weg frei zum Standesamt!

■ Eine neue Initiative zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften

Weg frei zum Standesamt! Eine neue Initiative zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften

Herr und Herr Lehmann geben sich die Ehre“ — wird man diese Formel bald auf Einladungsschreiben finden? Noch 1988 wollte die SPD-Bundestagsfraktion ihre rechtspolitische Diskussion über die nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht mit dem „vorhandenen Tabu gleichgeschlechtlicher Paare... überfrachten“. Unter Druck geraten quälte sich die Sozialdemokratie 1990 in ihrem neuen Grundsatzprogramm die Formel ab, keine Lebensgemeinschaft solle diskriminiert werden, „auch die gleichgeschlechtliche nicht“.

Als erster fand nun der Berliner Jugendsenator Krüger den Mut, öffentlich die politische Konsequenz zu ziehen: Wenn homosexuelle Lebensgemeinschaften nicht mehr per se benachteiligt sein sollen, müssen sie die gleichen Möglichkeiten zur rechtlichen Ausgestaltung ihrer Beziehung erhalten wie Heterosexuelle, auch das Recht auf Ehe.

Jede Wette, jetzt wird wieder der Protesthagel der professionellen Untergang-des-Abendlands- ProphetInnen einsetzen. Es muß befürchtet werden, daß SPD-Krüger von seinen ParteifreundInnen ebenso im Regen stehengelassen wird wie letzten Sommer Rita Süssmuth mit ihren zaghafteren Vorschlägen zu rechlichen Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare. Die prompte Distanzierung der SPD-Justizsenatorin Jutta Limbach von Krügers Vorstoß verheißt nichts Gutes.

Tatsächlich wagt sich Krüger an das Eingemachte konservativer Gesellschaftspolitik, an die heterosexuelle Exklusivität der Ehe. Im 19. und 20. Jahrhundert wurden feudale und religiöse Eheverbote aufgehoben. Schwule und Lesben sind die letzten, denen das Eherecht verweigert ist. Dabei meint auch das Bundesverfassungsgericht, die „Freiheit, mit dem selbstgewählten Partner die Ehe einzugehen, bildet einen elementaren Bestandteil der durch die Grundrechte gewährleisteten freien persönlichen Existenz des Menschen“.

Mit welchem Recht also reserviert der Staat die Ehe für verschiedengeschlechtliche Paare? Das gegenwärtige Eherecht bedarf der Entrümpelung! Und auch unabhängig davon, wie jede/r einzelne persönlich zum Ehestand steht: Eine demokratische Gesellschaft wird nicht umhinkommen, das schwule oder lesbische U-Boot in den Ehehafen einlaufen zu lassen. Also dann, Vorwärts! Volker Beck

Der Autor ist Bundessprecher des

Schwulenverbands in Deutschland (SVD).