Neue Pläne für die Friedrichstadt

■ Bausenator stellte Gutachten zur künftigen Nutzung der früheren barocken Stadt vor/ Historische Blöcke sollen rekonstruiert, Straßen zurückgebaut werden, Investoren werden nach Nutzung sortiert

Berlin. Platz für einen Bauboom ohnegleichen ortet ein Gutachten über die Friedrichstadt, das Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) in Auftrag gab: 60 Hektar Bauland gibt es zwischen Weidendammer Brücke, Mehringplatz, Leipziger Platz und Spittelmarkt, der Löwenanteil soll für Dienstleistungsprojekte mit einem 20prozentigen Anteil an Wohnungen verwandt werden. Von 29 geplanten Projekten weiß die Bauverwaltung, darunter das American Business Center am Checkpoint Charly oder die Friedrichsstadtpassagen.

Nagel und sein Senatsbaudirektor Hans Stimmann möchten die historische Stadtstruktur mit ihrer sehr viel höheren Baudichte rekonstruieren, was auch heißt, daß die Straßen, vornehmlich die Leipziger und die Friedrichstraße, wieder auf ihre historische Schmäle zurückgebaut werden sollen; ein Vorhaben, das mit der Senatsverkehrsverwaltung aber offenbar noch nicht in der erforderlichen Präsizion abgestimmt ist [Bei deren Straßenwahn, der nur Verbreiterungen kennt, ist das auch schwierig, säzzer]. Die Friedrichstraße, die nun als Sackgasse am Mehringplatz endet, soll dort wieder durchbrochen werden. Auch die Wilhelmstraße und die Lindenstraße sollen wieder am Mehringplatz enden, womöglich aber nur als Fußweg. Obwohl die Friedrichstadt im frühen 19. Jahrhundert angelegt worden ist, sind fast keine Gebäude aus dieser Zeit erhalten. Einige historische Gebäude wurden später rekonstruiert, etwa das Kronprinzenpalais.

Die Friedrichstadt wird nach dem Gutachten in verschiedene Bereiche unterteilt, etwa das nordwestlich gelegene Dorotheenviertel, das südöstliche Zeitungsviertel oder das Universitätsviertel. Je nachdem will Nagel die geplanten Investitionen lenken. Das Gutachten des Stadtplaners Bernhard Strecker und des Architekten Dieter Hoffmann-Axthelm soll dabei als Grundlage für den Bausenator dienen, der dann über die einzelnen Bauanträge per »Ermessensparagraph« 34 schnell entscheidet. Eine Rechtskraft vergleichbar der Baunutzungsverordnung habe dieses Gutachten freilich nicht, so Nagel. Wenn man aber auf einem von Investoren erworbenen Grundstück eine Infrastruktureinrichtung plane, könne man auf der Grundlage des Gutachtens ein Bebauungsplanverfahren einleiten und das Grundstück erwerben.

Offen blieb die Nutzung der sogenannten Ministergärten südlich des Brandenburger Tores. Der Bund plant hier sein Außenministerium, während Nagel eine »behutsame Bebauung« mit Stadtvillen im Grünen, aber auch das geplante Holocaust- Denkmal präferiert. esch