Schadenersatz für Deponie

Schadenersatz für Deponie

Die in der Nähe der niedersächsischen Sondermülldeponie Münchehagen gelegene Stadt Petershagen in Nordrhein-Westfalen hat vom Bundesgerichtshof Schadenersatz zugesprochen bekommen. Die für den Deponiebetrieb verantwortlichen Behörden — der Landkreis Nienburg, die Bezirksregierung Hannover und das Land Niedersachsen — waren bereits vom Oberlandesgericht Celle dazu verurteilt worden, der Stadt Petershagen die Schäden, die durch den Betrieb der undichten Deponie entstanden sind, zu ersetzen. In seinem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluß hat der Bundesgerichtshof das Celler Urteil bestätigt und die Revision nicht angenommen, sagte der Prozeßvertreter der Stadt Petershagen, der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen. (Aktenzeichen: III ZR 64/90) dpa