Rat nach der Flucht

Berlin. Flüchtlinge sollen vor ihrer Anhörung im Asylverfahren beraten werden. Ein entsprechendes Konzept hat der Flüchtlingsrat Berlin vorgelegt. Dabei soll über Verfahrensablauf, Fristsetzungen und Wichtigkeit der Aussagen über Flucht, Verfolgung und Folter informiert werden. Ab 15. 2. 1993 gilt das Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens.