Senat für Kronzeugengesetz

Berlin. Berlin wird am Donnerstag im Bundesrat den Vorlagen über das Kronzeugen-Regelungsgesetz und über das Gesetz zur Erleichterung von Investitionen sowie zur Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zustimmen. Beide Vorlagen werden nach Angaben von Senatssprecher Michael Butz gestern in zweiter Lesung in der Länderkammer behandelt. Das Gesetz zur Kronzeugen- Regelung war am 31. Dezember 1992 ausgelaufen und soll bis Ende 1995 verlängert werden. Berlin erhoffe sich von dem Gesetz Hilfe bei der Aufklärung von terroristischen Straftaten, wie es in den vergangenen Jahren bereits in einigen Fällen geschehen sei, erklärte Butz. Das auf die linke Szene zugeschnittene Gesetz solle nun auch gegen Rechtsradikale angewendet werden. Vom sogenannten Investitionsbeschleunigungs- und Wohnbaulandbereitstellungs-Gesetz erwartet Berlin eine Beschleunigung der Baurechts- und Bauplanungsrechtsverfahren sowie bei Genehmigungen zum Emissionsschutz. Damit könne der Ausbau Berlins zur Hauptstadt unter Wahrung des Umweltschutzes bedeutend vorangetrieben werden.