Deilke-Prozeß: Alles noch mal von vorn

Vor dem 4. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) wird ab 1. März noch einmal das Verfahren gegen den 32jährigen Bielefelder Holger Deilke aufgerollt. Grund: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des 3. OLG-Senats im Herbst wegen Verfahrensfehler wieder aufgehoben. Der „Staatsschutzsenat“ hatte Deilke im Oktober 1991 zu drei Jahren Haft wegen „Mitgliedschaft in der Roten Armee-Fraktion“ (Paragraph 129a StGB) verurteilt.

Das Gericht war damals unter Vorsitz von Albrecht Mentz der These der Bundesanwaltschaft (BAW) gefolgt, daß bereits das Verhalten nach „RAF-typischen Merkmalen“ für eine Verurteilung wegen „Mitgliedschaft in RAF“ ausreiche. Deilke war 1989 mit Ute Hladki in einer konspirativen Kate bei Lasbek und einer Wohnung in Tönning untergetaucht, um sich einem Prozeß wegen der Organisation einer Bielefelder-Solidaritätsveranstaltung für die RAF-Gefangenen zu entziehen. Beide benutzten gestohlene Autos mit „DoublettenKennzeichen“ (Autonummern, die woanders tatsächlich existieren), sammelten Daten über Industrielle und hielten zu Freunden über sogenannte „tote Briefkästen“ Kontakt. Die BAW unterstellte beiden, sie haben einen Anschlag auf den Industriellen Tyll Necker geplant, der unweit der Lasbeker Kate in Bad Oldesloe wohnt.

Der Bundesgerichtshof rügte in seinem Beschluß, daß der OLG- Staatsschutzsenat keine hinreichenden Festellungen getroffen habe, ob Deilke tatsächlich in RAF-Strukturen eingebunden war - wofür es im Prozeß nicht die geringsten Hinweise gab - oder ob er nur mit RAF-Positionen sympathisiere. Der neue Prozeß ist vorerst auf drei Monate angesetzt. kva