Eine Rechte weniger

■ DVU-Abgeordnete verliert Mandat

Die rechtsradikale Deutsche Volksunion (DVU) in der bremischen Bürgerschaft verliert vermutlich ihren Kopf: Gestern entschied das Wahlprüfungsgericht des Landtages, daß die Wahl der Abgeordneten und Chefin der DVU-Gruppe, Marion Blohm, rechtswidrig war. Noch liegt die schriftliche Begründung des Urteils nicht vor, zu erwarten ist jedoch, daß Marion Blohm über eine Trickserei mit ihrem Wohnsitz im Vorfeld der Bürgerschaftswahl im September 1991 stolpert.

Damals hatte sie Mann und Kind im niedersächsischen Umland zurückgelassen und sich bei ihren Eltern in Bremerhaven angemeldet, um dort wählbar zu sein. Wer im Land Bremen gewählt werden will, muß drei Monate vor der Wahl auch im Lande wohnen. Einen Passus im Meldegesetz hatte sie dabei nicht bedacht: bei verheirateten Eltern gilt automatisch als erster Wohnsitz, wo die Familie wohnt, solange die Eltern nicht dauerhaft getrennt sind. Von einer dauerhaften Trennung konnte im Fall Blohm allerdings nicht die Rede sein. Im Verfahren hatte sowohl Marion Blohm als auch ihr Mann eher den Eindruck erweckt, als hätten sie sich allein wegen des politischen Engagements Marion Blohms im Wahlkampf getrennt – eher eine Trennung auf Zeit.

Selbst innerhalb der DVU war der Wohnort während des Wahlkampfes in der Diskussion gewesen. In den Akten der Bremerhavener DVU schlummert noch immer ein Brief des DVU-Vorsitzenden Frey, der Marion Blohm angemahnt hatte, sie solle „das mit dem Wohnsitz“ klären. Doch nachdem sich das Gericht allein auf den Familienpassus im Meldegesetz konzentriert hatte, blieben diese Beweise im dunkeln.

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, verliert die Abgeordnete damit ihr Mandat. Marion Blohm und ihr Anwalt haben bereits Revision angekündigt. Sollte das Urteil allerdings die Revisionsinstanz passieren, dann ist der Rechtsweg am Ende. Jochen Grabler