Niemand unterm Bett

■ Bürgerschaft prüft den Fall Gaertner

Mit der Wahl von Irmgard Gaertner (SPD) zur Bremer Sozialsenatorin am 25. März 1992 hat sich gestern noch einmal der Bürgerschaftsvorstand befaßt. Das Gremium, das aus insgesamt sechs Leuten besteht, will jetzt durch die Hausverwaltung klären lassen, wie es im Fall Gaertner weitergehen soll. Das teilte gestern der Vizepräsident der Bürgerschaft, Ulrich Nölle (CDU), mit. Ein Ergebnis wird bereits Anfang der nächsten Woche erwartet.

Der Präsident der Bremer Bürgerschaft, Dr. Dieter Klink (SPD), hält die Wahl von Gaertner nach wie vor für legal. Klink beruft sich auf das Bremische Wahlgesetz, wonach Zweifel an einer Wahl bis 30 Tage nach Verkündung des offiziellen Wahlergebnisses erhoben werden können (§38). Tauchen danach noch Zweifel auf, ist wiederum eine Frist von 30 Tagen nach Auftauchen der neuen Zweifel einzuhalten. „Diese Frist ist längst verstrichen, und damit gilt Frau Gaertner für mich als legal gewählt.“

Das gilt aber ausdrücklich nur für Abgeordnete. Vize-Präsident Ulrich Nölle kommt deshalb für sich zu dem Schluß, daß Gaertner „zu Unrecht gewählt“ wurde, weil sie nicht aus dem Kreis der Abgeordneten gewählt wurde. Er wolle die SPD dazu drängen, Gaertner neu zu wählen. „Wenn der Staatsgerichtshof entscheiden muß, machen wir uns in der Bundesrepublik lächerlich“, befürchtet der CDU-Mann.

Auch Vize-Präsidentin Christa Bernbacher (Grüne) hält „in meiner persönlichen Meinung“ die Wahl der Senatorin für illegal. Gaertner selbst trage allerdings keine Schuld, erklärte Bernbacher, „sondern die, die die Frau nach Bremen geholt haben.“ Außerdem sei Frau Gaertner Opfer eines „blödsinnigen“ Gesetzes, das längst abgeschafft gehöre.

Fehler bei der Feststellung der Wahlvoraussetzungen mochte keine der drei PräsidentInnen feststellen: „Wir haben die Bestätigung vom Meldeamt bekommen. Außerdem wußte jeder, daß Irmgard Gaertner nach Bremen gezogen war“, erklärte Klink. Weiter sei nichts zu prüfen gewesen: „Wir legen uns bei niemandem unter's Bett.“ mad