Für skurrile Fälle gibt es keine Studi-Stütze

■ Bafög-Telefon von taz und GEW / Im Osten werden 95 Prozent gefördert, im Westen ein Drittel der Studierenden / Abgabetermin des Antrags entscheidend

Für skurrile Fälle ist das Bafög nicht gedacht. Wer fünfmal das Studienfach gewechselt hat, hat keine Chance mehr auf die staatliche Studienunterstützung. Und dem abgelehnten Asylbewerber nutzt es nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) nichts, wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist.

Aber es gab nicht nur schlechte Nachrichten am Informations-Telefon von taz und GEW zum Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die beiden Bafög-Experten Dieter Dohmen und Vera de Hessele aus Köln beantworteten drei Stunden lang telefonische Anfragen. Ohne Unterbrechung ging es dabei ums Geld – und rechtliche Spitzfindigkeiten. Schwerpunktfragen waren: Wie steht es mit Bafög bei Fachrichtungswechsel oder Zweitstudium? Wie alt darf man höchstens sein? Wie berechnet sich der Zuschuß zum Unterhalt während des Studiums?

Die kleine Stichprobe der rund 100 AnruferInnen bestätigte dabei das, was das Studentenwerk in seiner jüngsten Sozialerhebung herausfand: Das Interesse an Bafög ist groß. Und die Zahl derer, die es wollen und auch bekommen, wächst wieder. Seit der Verabschiedung des Bafög im Jahre 1973 sank die Zahl der Empfangsberechtigten kontinuierlich. Ein Trend, der mit der „Wende“-Regierung Kohls noch verschärft wurde. Erst nach 1988, als mit 22,6 Prozent geförderten StudentInnen der absolute Tiefpunkt erreicht war, stiegen die Zahlen wieder an. Im Sommer 1991 lag die Quote im Westen bei 28,3 Prozent. Und im Osten der Republik, wo es zu DDR-Zeiten ein allgemeines Grundstipendium gab, liegt die Quote bei fast 90 Prozent. Am Telefon bei taz und GEW ging es um Spezialfälle und das kleine Einmaleins des Bafög. Die Binsenweisheit bestätigte sich erneut: Wer nichts beantragt, kriegt auch nichts. Daher empfahlen Dieter Dohmen und Vera de Hessele grundsätzlich: Erst mal den Antrag abgeben. Dann läuft der Förderungszeitraum nämlich – unabhängig von Detail-Problemen, die oft mit dem amtlichen oder dem Bafög-Berater des Asta zu lösen sind. Wie wichtig das ist, zeigt sich vor allem im Osten Deutschlands. Dort waren bei einer Umfrage des Studentenwerks trotz der hohen Gefördertenquote die Hälfte der Anträge noch gar nicht entschieden. Man rechnet daher mit 95 Prozent Bafög-EmpfängerInnen unter den StudentInnen östlich der Elbe.

Der Antrag ist dabei nicht das ganze Konvolut an Bestätigungen und Formularen, sondern ein bestimmtes Formblatt: 1/93. Auf dem steht nicht viel mehr als der Name, aber es setzt die Laufzeit der Förderung in Gang.

Hinzu kommen ein paar Tricks, die davor bewahren, wieder aus der Förderung herauszukippen. Vor allem am Studienende kann das sehr wichtig sein. Fachrichtungswechsel sind danach möglich – aber eben nicht zu häufig. Deswegen: Nicht gleich für ein neues Fach einschreiben, sondern lieber ein Semester mit dem „falschen“ Studienfach im StudentInnenausweis weitermachen. Aber spätestens nach zwei Semestern muß man sich entschieden haben. Ein anderes Mittel ist die Beurlaubung. Sie setzt zwar die Förderung zunächst aus. Aber es werden dann nicht gleich die Förderungssemester verpulvert, die in der Examensphase des Studiums so wichtig werden.

Über die Rückzahlung sollte man sich erst Gedanken machen, wenn es soweit ist: fünf Jahre nach Beendigung des Studiums oder nach Auslaufen der letzten Förderung. Dann aber ist guter Rat wichtig, sonst kann's teuer werden. Denn von der Eintreibung der Bafög-Schulden befreien eine Reihe geldsparender Tips (siehe auch den obenstehenden Beitrag). Christian Füller