Volk ohne Parkplatz

■ Das Parkraumkonzept greift nur, wenn man Falschparkern an den Kragen geht / Die entscheidende Frage lautet: Wie? / Innensenator gibt privaten Politessen keine Chance / Rechtsänderung erforderlich

Das von den Koalitionsparteien CDU und SPD beschlossene Parkraumkonzept für die Innenstadt hängt weiterhin in der Luft. Bis heute haben es die Experten von Verkehrssenator Herwig Haase (CDU) nicht geschafft, schlüssig darzulegen, wie die neuen Regelungen überwacht werden sollen. In einer Konzeptvorlage, die bald den anderen betroffenen Verwaltungen zur Mitzeichnung zugehe, würden nicht mehr als Alternativen dargestellt, erklärte Haase- Sprecher Tomas Spahn.

Den Fachleuten in der Verkehrsverwaltung ist klar: Die angestrebte rigide „Parkraumbewirtschaftung“ kann nur funktionieren, wenn es den Falschparkern konsequent an den Kragen geht. In der Stadtmitte und West-City will Haase neun verschiedene Gebiete abgrenzen, in denen Anwohner mit einer entsprechenden Vignette kostenlos ihr Auto abstellen dürfen. Den Plänen zufolge wird es in den beiden Stadtzentren ansonsten ausschließlich gebührenpflichtige Stellplätze geben. Im Gespräch sind Gebühren von drei oder vier Mark pro Stunde sowie eine Begrenzung der Parkzeit auf maximal drei Stunden. Hauptsächlich soll damit die Zahl der Langzeitparker reduziert werden.

Das Dilemma: Die in der Innenstadt eingesetzten Politessen kapitulieren schon heute vor den Blechlawinen. Zur flächendeckenden Jagd auf Verkehrssünder wären 170 Polizei-Damen zusätzlich erforderlich, rechneten die Spezis im Hause Haases aus. Gleichwohl sieht die Innenverwaltung bislang nur vor, die Zahl der Politessen von derzeit 148 zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt auf 160 aufzustocken. Ob es darüber hinaus noch weitere Politessen gibt, will die Verwaltung erst entscheiden, wenn ihr das überfällige Parkraumkonzept zugegangen ist.

Eine Übertragung der Knöllchenverteilung an private Firmen hält die Innenverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt für unmöglich. Eine bundeseinheitliche Rechtsregelung fehlt, sagte der Sprecher des Innensenators, Norbert Schmidt. Nur bundesdeutsche Gemeinden und Kommunen könnten als Straßenverkehrsbehörde Honorarkräfte auf die Straße schicken. In den Stadtstaaten hingegen verbiete dies das Ordnungsrecht.

Private Trupps zur Verkehrsüberwachung leisten mehr und sind billiger, meinen der CDU-Abgeordnete Giesel sowie die „AG City“, ein Zusammenschluß von Geschäftsleuten. Inzwischen beurteilt nach den Worten von Tomas Spahn auch die Verkehrsverwaltung aus juristischer Sicht die Privatisierungsidee „sehr skeptisch“. Spahn: „Unser Hausjurist sagt, daß man private Parkwächter nicht in irgendeiner Form finanzieren darf. Böse Zungen könnten dann sagen, hier wird Denunziation staatlich gefördert.“

Bleibt der Zugriff auf freigesetzte BVG-Beschäftigte oder Zivilangestellte der West-Alliierten. Bei diesem Personenkreis sei immerhin schon „eine gewisse staatliche Anbindung“ gegeben. Noch nicht intensiv diskutiert worden ist nach Aussage von Spahn ein dritter Vorschlag: Nach dem Gasag- Modell könnte man eine landeseigene Gesellschaft gründen, die sich zu einem gewissen Prozentsatz aus den Parkgebühren finanziert. Thomas Knauf