Ab Januar 1995 ist der Bundespostminister arbeitslos

■ Bundestag beschloß Post-Privatisierung

Bonn (AFP) – Der Bundestag hat gestern die Privatisierung der drei Unternehmen Postdienst, Postbank und Telekom beschlossen. Mit Zweidrittelmehrheit verabschiedete das Parlament die dazu notwendige Grundgesetzänderung. 472 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung dafür, 93 dagegen, 21 enthielten sich. Mit der zweiten Stufe der Postreform sollen die drei Unternehmen zum 1. Januar 1995 in Aktiengesellschaften umgewandelt und anschließend privatisiert werden. Die Reform bedarf allerdings noch einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat, um in Kraft treten zu können. Die SPD bekräftigte, die Tarifverhandlungen zur sozialen Absicherung der rund 670.000 Postbeschäftigten und zur Mitbestimmung müßten bis zur Entscheidung der Länderkammer am 8. Juli abgeschlossen werden. Auch müsse gewährleistet sein, daß es keine Maßregelungen der Arbeitnehmer wegen Streikteilnahme gebe. Auch das mit der Grundgesetzänderung verbundene Gesetzespaket zur Postreform erhielt im Bundestag eine große Mehrheit. Parallel zur Umwandlung der Postunternehmen in Aktiengesellschaften soll eine öffentlich- rechtliche Holding mit Verfassungsrang geschaffen werden, die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost. Sie steht unter Aufsicht des Bundespostministers, verwaltet die Postaktien des Bundes und geht damit an die Börse. Die Holding schließt auch Manteltarifverträge für die Beschäftigten der drei Aktiengesellschaften ab und trifft Überleitungsmaßnahmen für das Personal. Sie koordiniert die drei Postunternehmen durch „Beratung“, darf aber nicht in das operative Geschäft der Aktiengesellschaften eingreifen. Bei der ersten Reformstufe war die Post 1989 in die drei Unternehmen aufgeteilt worden. Kommentar Seite 10