P.E.N.-Zentrum: Herzog soll sich zu Deckert-Urteil äußern

■ Bislang keine personellen Konsequenzen

Berlin/Mannheim/Wien (dpa/AFP) – Die skandalöse Begründung des Urteils gegen den NPD-Vorsitzenden Günter Deckert hat bislang am Mannheimer Landgericht nicht zu personellen Konsequenzen geführt. Landgerichtspräsident Gunter Weber sagte gestern, den beiden maßgeblich am Urteil beteiligten Richtern Wolfgang Müller und Rainer Orlet sollten keine neuen Aufgaben zugeteilt werden. Unterdessen erwägt das P.E.N.-Zentrum der Bundesrepublik einen Strafantrag wegen Volksverhetzung gegen die Mannheimer Richter. P.E.N.-Geschäftsführerin Ursula Setzer sagte, die Urteilsbegründung sei ihrer Ansicht nach verfassungsfeindlich. Als Volksverhetzung betrachte sie vor allem die Einschätzung der Richter, Deckert habe „die Widerstandskräfte im deutschen Volk gegen die aus dem Holocaust abgeleiteten jüdischen Ansprüche stärken“ wollen. In einem offenen Brief bat das P.E.N.-Zentrum Bundespräsident Roman Herzog, seine Stimme gegen die Urteilsbegründung zu erheben. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Wolfgang Thierse forderte gestern die Versetzung der Richter. Wer Neonazis „Charakter“ bescheinige, werde „selbst ideologisch-juristischer Beförderer von nationalistischer Gewalt“.

Der Leiter des Jüdischen Dokumentationszentrums in Wien, Simon Wiesenthal, sagte gestern, die Urteilsbegründung im Fall Deckert habe ihn bestürzt: „Die logische Konsequenz der Urteilsbegründung bedeutete dann nämlich, daß Hunderte Nazi-Täter wegen nicht existenter Verbrechen von deutschen Gerichten in der Vergangenheit verurteilt wurden.“ Seite 10