Mit Weidedamm III auf Du und Du
: „Neubau vorrangig“

■ Lemke-Schulte und Fücks gegen Klage Planung

Die Vorwürfe gegen den Bebauungsplan Weidedamm III wollen die zuständigen Ressorts nicht auf sich sitzen lassen: Mit einer gemeinsamen Presserklärung gingen gestern Bausenatorin Eva-Maria Lemke-Schulte und Stadtentwicklungssenator Ralf Fücks in die Offensive: „Wer jetzt die Auszeit im Wohnungsbau fordert, programmiert die Wohnungsnot des Jahres 2000!“ warnten sie. Anlaß für die Verteidigung des Projektes Weidedamm III ist die Klage von fünf BewohnerInnen des Gebiets gegen den Bebauungsplan (siehe taz vom 24.8.).

Trotz ihres Verständnisses für die jetzigen BewohnerInnen der „grünen Idylle“ ist für Lemke-Schulte und Fücks „das Interesse am Neubau von Wohnungen für ca. 2.500 Menschen doch vorrangig.“ Zum Vorwurf, der Bau der Wohnungen sei eigentlich gar nicht nötig, erklärte Lemke-Schulte, es gebe zwar „erste Entspannungstendenzen“ bei teuren und großen Wohnungen, aber „nach wie vor besteht ein hoher Bedarf an kleineren und preiswerten Wohnungen.“ Sie bekräftigte das „erklärte Ziel“ der Weidedammm III-Planung, ein Drittel der Wohnungen im Geschoßwohnungsbau öffentlich zu fördern. Es sei auch nicht vorgesehen, die Sozialwohnungen – wie von den Klägern behauptet – als „Lärmschutzriegel“ an die Bahntrasse zu verlegen.

„Der Vorwurf, es habe keine angemessene Abwägung zwischen Ökologie und Wohnungsbau gegeben, ist völlig aus der Luft gegriffen“, meinte Fücks. Noch nie habe es einen Bebauungsplan gegeben, der so gründlich auf ökologische Belange hin überprüft worden sei wie der Plan für Weidedamm III. So würden wertvolle Baumgruppen und Hecken soweit wie möglich erhalten, das Gelände werde nicht flächendeckend aufgeschüttet, die Entwässerung erfolge über offene Gräben und Kanäle, das Gebiet werde verkehrsberuhigt und an das Fernwärme-Netz angeschlossen.

Auch beim Thema Fledermäuse kommt Fücks nicht das große Flattern: „Wir haben ein eigenes Gutachten dazu erstellen lassen, dessen Anforderungen wir beim Bau entsprechen werden. Auch nach der Bebauung werden die Fledermäuse aus dem Bürgerpark auf dem Gelände und in seiner Umgebung genügend Nahrung finden.“

Die von den KlägerInnen aufgestellte Forderung nach einer Verzögerung des Baubeginns bis zur Entscheidung über die Klage lehnte Fücks ab; den KlägerInnen stehe es ja frei, bei Gericht eine einstweilige Anordnung dagegen zu erwirken. Er jedenfalls sehe der Entscheidung in dieser Sache „ganz gelassen“ entgegen. Es sei zwar „tragisch“, daß mit dem Weidedamm ein ökologisch hochwertiges Gebiet bebaut werde, aber der Bedarf sei da und das Gebiet unter ökologischen Gesichtspunkten geradezu „städtebaulich prädestiniert: Das ist ja gerade Innenstadtverdichtung und keine neue Siedlung auf der grünen Wiese.“ bpo