Hatz vom Himmelfahrtstag endet in der Gefängniszelle

■ Hooligans zu Haft bis zu drei Jahren verurteilt

Magdeburg (taz) – Im zweiten Prozeß nach den ausländerfeindlichen Krawallen in Magdeburg verurteilte gestern die 5. Strafkammer des Magdeburger Landgerichts drei Angeklagte zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und drei Jahren. Damit blieben die Richter unter dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaß von bis zu dreieinhalb Jahren. Die Anklagevertreter wollen dennoch keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Die Verteidiger aller drei Angeklagten sagten, sie müßten erst prüfen, ob sie gegen das Urteil in die Revision gehen. Sie hatten für ihre Mandanten milde Bewährungsstrafen und in einem Fall Freispruch gefordert.

Das Gericht befand alle drei Angeklagten des Landfriedensbruches in einem besonders schweren Fall für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte überdies Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, diesen Tatvorwurf sah das Gericht aber nicht als erwiesen an.

Der 23jährige Steffen Sch. muß bis zur Rechtskraft seines Urteils weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Dagegen lehnte das Gericht die von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehle gegen den 21jährigen Heiko K. und den 23jährigen Carlos F. ab. Bei beiden könne das Gericht keine Fluchtgefahr erkennen. Alle drei Angeklagten haben an den Ausschreitungen am Himmelfahrtstag gegen Ausländer teilgenommen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Sie seien an der ausländerfeindlichen Menschenjagd am frühen Nachmittag und dem brutalen Überfall auf die Marietta-Bar beteiligt gewesen. Zumindest Heiko K. und Steffen Sch. haben sich auch später noch an weiteren Ausschreitungen beteiligt, so die Richter. Das habe die Beweisaufnahme zweifelsfrei ergeben, auch wenn Sch. und F. ihre Beteiligung an den Krawallen generell geleugnet hätten und K. nur ein sehr eingeschränktes Teilgeständnis abgelegt habe. Alle drei seien von Zeugen identifiziert worden. Zwar seien Hooligans, zu denen die Angeklagten zweifelsfrei gehörten, ständig und gegen jedermann gewaltbereit, die Gewaltexzesse am Himmelfahrtstag seien jedoch als Rachefeldzug gezielt geplant gewesen.

Im Zusammenhang mit den Krawallen ermittelt die Staatsanwaltschaft weiterhin gegen mehrere Polizisten, die nach Augenzeugenberichten offene Sympathie oder sogar Unterstützung für gewalttätige Hooligans gezeigt haben. Zwei Beamte wurden deshalb bereits vom Dienst suspendiert. Erhard Löblich Seiten 4 und 10