Freispruch für AKW-Blockierer

■ Weitere Protestaktionen in Gundremmingen angekündigt

München (taz) – Die Angeklagten waren angenehm überrascht. Gestern hat das bayerische Oberste Landesgericht die Urteile der beiden unteren Instanzen bestätigt, die fünf Mitglieder einer Mahnwache vor dem Atomkraftwerk Gundremmingen vom Vorwurf der Nötigung und des Hausfriedensbruchs freigesprochen hatten.

„Eine schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft“, kommentierte der Mahnwachenteilnehmer Rolf Hiemer die Entscheidung. Die nunmehr endgültig Freigesprochenen hatten 1990 anläßlich der Jahrestage der Atombombenabwürfe auf Nagasaki und Hiroshima ein sogenanntes „DieIn“ vor den Toren des Atomkraftwerkes veranstaltet. Der Aufforderung der Werksleitung, sich doch bitte auf einem weiter entfernten Parkplatz auf den Boden zu legen, waren sie nicht gefolgt. Schon das Amtsgericht Günburg und das Landgericht Memmingen hatten in disem Verhalten „ehrenwerte Motive“ erkannt. Die Täter seien offenbar „keine gewöhnlichen Kriminellen.“

Dieser höchstrichterlichen Würdigung wollen sie weiterhin gerecht werden. Unmittelbar nach der Verhandlung in MÜnchen kündigten die fünf Atomkraftgegner an, sie wollten demnächst einen geplanten Transport abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Gundremmingen verhindern. Klaus Wittman