Auf der Suche nach Gründen für ein Bleiberecht

■ Interview mit Sachsen-Anhalts Innenminister Manfred Püchel (SPD) nach dem Scheitern des Abschiebestopps für KurdInnen bei der Innenministerkonferenz

taz: Die Innenminister des Bundes und der Länder konnten sich bei ihrer gestrigen Tagung in Magdeburg nicht auf einen bundeseinheitlichen Abschiebestopp für KurdInnen aus der Türkei einigen. Der Abschiebestopp, der in den SPD-regierten Bundesländern zur Zeit für diese Volksgruppe gilt, läuft nach spätestens sechs Monaten aus. Wann fangen Sie in Sachsen-Anhalt mit den Abschiebungen an?

Püchel: Zunächst noch gar nicht. Ich habe nach dem Regierungswechsel in Sachsen-Anhalt erst einmal einen dreimonatigen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei erlassen. Zunächst nur für drei Monate, weil ich die Ergebnisse dieser Innenministerkonferenz abwarten wollte. Nachdem sich die Innenminister nicht auf eine gemeinsame Bleiberechtsregelung einigen konnten, werde ich unseren Abschiebestopp um weitere drei Monate verlängern. Das Ausländergesetz gibt mir die Möglichkeit dazu.

Aber danach müssen die KurdInnen auch aus Sachsen-Anhalt zurück zu ihren türkischen Peinigern?

Wenn die Halbjahresfrist abgelaufen ist, kann ich sie nicht eigenmächtig verlängern. Nach dem Ausländergesetz sind mir die Hände gebunden. Dann bleibt den Betroffenen nur noch die Einzelfallprüfung.

Hätte man nicht doch stärker auf einen Konsens der Minister drängen müssen?

Insbesondere wegen der Weigerung Bayerns konnten wir keinen Kompromiß finden. Aber selbst wenn wir uns als Innenminister der Länder geeinigt hätten, wäre es fraglich gewesen, ob es zu einem bundeseinheitlichen Abschiebestopp gekommen wäre. Minister Kanther hat eindeutig gesagt, die letzte Entscheidung liege auch dann ausschließlich bei ihm. Und ob der eine solche Regelung erlassen hätte, bleibt fraglich.

Die Kirchen kritisieren immer wieder, daß die Einzelfallprüfungen höchst oberflächlich durchgeführt werden und selbst Flüchtlinge, die nach ihren objektiven Voraussetzungen ein individuelles Bleiberecht hätten, unberechtigt abgeschoben werden.

Wir müssen eben darauf dringen, daß die Behörden ihre Prüfungspflicht ernster nehmen und jeden Einzelfall sorgfältig untersuchen. Soweit das in meiner Macht als Innenminister eines Bundeslandes liegt, werde ich die Behörden dazu anhalten.

Sie wollen also erreichen, daß in Sachsen-Anhalt die Einzelfallprüfungen eher als Suche nach Bleiberechts- als nach Abschiebegründen durchgeführt werden?

Nach dieser Innenministerkonferenz auf jeden Fall. Interview: Eberhard Löblich