Lärmiger Herbst

■ Weitere Nachttiefflüge der Bundesluftwaffe bis Oktober gecancelt

Frankfurt/M./Köln (dpa/taz) – Die Bundesluftwaffe hat ihr Vorhaben, neue Nachttiefflug-Korridore über der Bundesrepublik einzurichten, vorerst „aus organisatorischen Gründen“ verschoben.

Anfragen der Landesregierungen von Thüringen und Bayern hätten das Verfahren für die neuen Korridore verzögert. Der Thüringer Korridor, so die Bundesluftwaffe, sei mit Rücksicht auf den Flughafen Erfurt geändert worden.

Mit der Drucklegung der korrigierten Tiefflugpläne rechnet die fliegende Truppe nicht vor Mai 1995. Sie wies Vermutungen zurück, wonach die zahlreichen Proteste aus der Bevölkerung zur Verschiebung geführt hätten.

Selbst wenn die neuen Korridore im Mai freigegeben würden, rechnet die Luftwaffe damit, daß sie „realistischerweise erst im September oder Oktober“ beflogen werden. Die Luftwaffe habe zugesagt, nächtliche Tiefflüge in den Sommermonaten möglichst auszusetzen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 14. Dezember entschieden, daß Gemeinden bei militärischen Tiefflügen über Deutschland kein Mitspracherecht haben. Der Bundesverteidigungsminister kann Tieffluggebiete einrichten, ohne die betroffenen Gemeinden vorher anzuhören. Der Minister könne sich laut Luftverkehrsgesetz auch jederzeit über die bestehenden Verordnungen zur Mindestflughöhe hinwegsetzen, wenn er aus verteidigungspolitischen Erwägungen eine „zwingende Notwendigkeit“ dazu sehe.

Nahezu bundesweit dürfen Kampfflugzeuge oberhalb 300 Meter fliegen. Als Tiefflüge bezeichnet die Bundesluftwaffe alle Flüge unter 450 Meter Höhe.

16.000 solcher Ausbildungsstunden absolvierten Nato und Bundeswehr 1993 über der Bundesrepublik Deutschland, davon 1.600 Stunden unterhalb von 300 Meter. In insgesamt sieben Tiefflugzonen, die nur in den alten Ländern liegen, dürfen die Piloten bis zu 75 Meter runtergehen, und zwar seit 1990 täglich in nur einem Gebiet.

Daneben gibt es das von 3.500 auf 4.000 Kilometer Gesamtlänge ausgeweitete Nachttiefflug-Streckennetz in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Auf den zehn Kilometer breiten Korridoren beträgt die Mindestflughöhe 300 Meter.