Hogefeld vom eigenen Prozeß ausgeschlossen

■ Grund: Störung der Verhandlung

Berlin (taz) – Der Prozeß gegen Birgit Hogefeld hat seinen ersten Eklat. Wegen fortgesetzter Störung der Verhandlung schloß der Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberverwaltungsgerichts die RAF-Gefangene gestern von der Gerichtsverhandlung aus. Zwei Wachtmeisterinnen schleppten die Angeklagte mit Gewalt aus dem Saal, nachdem zuvor ein Antrag Hogefelds auf Unterbrechung des Prozesses abgelehnt worden war.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine vom Gericht verhängte Disziplinarmaßnahme. Danach darf Birgit Hogefeld wegen eines Zusammenstoßes mit dem Wachpersonal in der JVA Frankfurt-Preungesheim zwei Wochen lang nicht an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen. Wegen der erneuten „Einzelhaft“ sei sie derzeit nicht verhandlungsfähig, erklärte Hogefeld zur Begründung ihres Unterbrechungsantrags. Sie könne sich nicht in dem gebotenen Maß auf den Prozeß konzentrieren.

Die Gefangene interpretierte ihre verschärften Haftbedingungen in ihrer Antragsbegründung als Reaktion des Gerichts und der Bundesanwaltschaft auf eine persönliche Erklärung über die Wirkung der Isolationshaft, die sie in der Anfangsphase des Prozesses vorgetragen hatte. Nun werde dafür die „Rechnung“ präsentiert. Nach nur wenigen Monaten Normalvollzug erlebe sie die erneute Einzelhaft anders „als Menschen, die nicht gerade eine längere Zeit Isolationshaft hinter sich haben“.

Tatsächlich fand der Zusammenstoß, auf den hin die Gefängnisleitung bei Gericht eine Disziplinarmaßnahme beantragte, schon im vergangenen Oktober statt, also noch vor Prozeßbeginn. Dabei war es nach Angaben von Gefängnisleiter Norbert Müller um einen Zettel gegangen, der Hogefeld von einer Mitgefangenen „zugesteckt“ worden sei und den sie nicht habe herausgeben wollen. Die Situation sei eskaliert, obwohl sich das Papier im nachhinein als „völlig harmlos“ erwiesen habe. Gerd Rosenkranz