Forschen ohne Barrieren

■ Gentechnik-Vorschriften dem „neuesten Wissensstand angepaßt“

Bonn (dpa) – Sicherheitsvorschriften für gentechnische Arbeiten sind entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik geändert worden. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einer neuen Verordnung in der vom Bundesrat bereits beschlossenen Fassung zu. Damit sei der „zweite wichtige Schritt zur Anpassung des deutschen Gentechnikrechts an den Stand der Erfahrungen und Erkenntnisse“ vollzogen worden, erklärte Gesundheitsstaatssekretärin Bergmann- Pohl (CDU). Mit der Neuregelung werden unter anderem „überzogene Sicherheitsanforderungen zurückgenommen“ und Vorschriften flexibler gehandhabt. Als Beispiel nannte das Gesundheitsministerium die umfangreichen Listen von Organismen, die nach einer Risikobewertung einzelnen Sicherheitsstufen zugeordnet sind. Sie waren bislang ein Teil der Verordnung und wurden jetzt herausgenommen. Auch die Vorschriften über die Behandlung von Abfällen aus gentechnischen Labors und der Produktion seien aktualisiert worden. Ziel sei es, Forschung und Produktion nicht durch Bestimmungen zu behindern, die nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.