Minen müssen moderner werden

Bundesregierung befürwortet Einsatz von Antipersonenminen herkömmlicher Art künftig nur noch in markierten und bewachten Bereichen / Rotes Kreuz fordert generelles Verbot  ■ Aus Genf Andreas Zumach

Die Bundesregierung hat ihre Haltung zum Einsatz von Antipersonenminen revidiert. Bei der in der letzten Woche eröffneten dritten Genfer Verhandlungsrunde zur Verschärfung der 1980 verabschiedeten „UNO-Konvention über besonders grausame“ Waffen erklärte die deutsche Delegation ihre Unterstützung für einen bei der zweiten Verhandlungsrunde im September letzten Jahres von Dänemark und den USA eingebrachten Vorschlag der westlichen Staaten. Danach sollen Antipersonenminen herkömmlicher Art nur noch in markierten und bewachten Bereichen (etwa zum Schutz militärischer Anlagen) deponiert werden. Außerhalb dieser Bereiche sollen nur noch moderne Antipersonenminen mit Selbstzerstörungsmechanismus verwendet werden. Mit dieser Kurskorrektur hat sich das Außenministerium gegenüber dem Verteidigungsministerium durchgesetzt. Auf Drängen der Hardthöhe hatte Bonn noch bei der zweiten Runde der unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführten Verhandlungen im September 94 dafür plädiert, den Einsatz herkömmlicher Minen in Kriegs- und Spannungssituationen auch weiterhin außerhalb markierter und bewachter Gebiete zu erlauben. Diese – damals nur durch Frankreich unterstützte – deutsche Haltung war intern bei den westlichen Verbündeten sowie in der Öffentlichkeit auf deutliche Kritik gestoßen.

Allerdings wird die jetzt von Bonn mitgetragene Haltung der Nato-Staaten vom in der Minenfrage stark engagierten Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) als völlig unzureichend abgelehnt. Das IKRK fordert ein generelles Verbot nicht nur des Einsatzes, sondern auch von Entwicklung, Produktion und Export aller Typen von Antipersonenminen. Diese Haltung wird im Norden seit langem von Schweden unterstützt und seit Anfang des Jahres auch von Italien, bislang einer der größten Minenproduzenten. Im Süden vertreten Kambodscha und Mexiko die Forderung nach einem Totalverbot. Die Bundesregierung und die anderen Nato- Staaten argumentieren auch fünf Jahre nach Zerfall von Warschauer Vertragsorganisation (WVO) und Sowjetunion weiterhin, Antipersonenminen seien unerläßlich zur Landesverteidigung. Rußland, neben Italien, China, Belgien und Ex-Jugoslawien einer der fünf größten Minenhersteller der Welt, vertritt eine ähnliche Position. Bonn weist den Verdacht Chinas und anderer Hauptproduzenten herkömmlicher Antipersonenminen aus dem Süden zurück, es ginge den Ländern des Nordens vorrangig darum, herkömmliche Typen durch Ächtung vom Weltexportmarkt zu verbannen, um die Exportchancen für die im Norden entwickelten modernen Typen mit Selbstzerstörungmechanismus zu verbessern. Die Nato-Staaten haben sich einem Vorschlag der Niederlande für Exportrestriktionen angeschlossen. Danach soll die Ausfuhr bestimmter Minentypen allerdings nur jeweils in dem Maße eingeschränkt beziehungsweise verboten werden, wie dies auch für ihren Einsatz vereinbart wird. Mit dieser Regel ist absehbar, daß der Export moderner Antipersonenminen mit Selbstzerstörungsmechanismus auch bei einer Verschärfung der Konvention ungehindert weitergehen kann. Allerdings wollen die Nato-Staaten die von ihnen vorgeschlagenen Restriktionen für den Einsatz von Antipersonenminen nicht nur für zwischenstaatliche, sondern auch für innerstaatliche Konflikte festlegen. Das wird bislang noch von Mexiko und einigen anderen Ländern des Südens abgelehnt.

Die Zuverlässigkeit dieser Minen wurde vom IKRK zu Beginn dieser Verhandlungsrunde erheblich bezweifelt. Das IKRK beruft sich dabei unter anderem auf negative Erfahrungen der US-Streitkräfte im Golfkrieg 1991.

Bei den Verhandlungen, die noch bis Ende dieser Woche dauern, wird auch ein Totalverbot von blind machenden Laserwaffen angestrebt. Die USA, die als einziges Land derartige Waffen entwickeln, verhindern bislang aber noch einen entsprechenden Konsens. Auf einer Konferenz der bisherigen 42 Unterzeichnerstaaten der UNO- Konvention im Herbst in Wien sollen die vereinbarten Verschärfungen formell in Form von Zusatzprotokollen verabschiedet werden.