Pfarrer wurde verwarnt

■ Grund: Anmeldung von Obdachlosen

Der Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz, Joachim Ritzkowsky, ist gestern vom Amtsgericht Tiergarten wegen zweifacher Falschbeurkundung verwarnt worden. Er hatte 1993 den obdachlosen Manfred Lehmann (taz berichtete) in seiner Gemeinde angemeldet, damit er einen Krankenschein und Sozialhilfe in seinem Wohnumfeld Kreuzberg bekommt. Der Pfarrer erhielt einen Bußgeldbescheid, gegen den er Einspruch einlegte. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der für Oktober letzten Jahres angesetzte Gerichtstermin platzte jedoch, weil Lehmann vom Landeseinwohneramt wieder abgemeldet worden war und ihm die Zeugenladung nicht zugestellt werden konnte. Um den Prozeß zu ermöglichen, meldete der Pfarrer Lehmann 1994 erneut in der Gemeinde an. Sollte Ritzkowsky, der nichts weiter will, als daß jemand ohne festen Wohnsitz auch da gemeldet werden kann, wo er sich nur gelegentlich aufhält, erneut Obdachlose in seiner Gemeinde anmelden oder sich anderweitig strafbar machen, muß er 3.000 Mark Strafe zahlen, die auf Bewährung bis Ende des Jahres verhängt wurden. Ritzkowsky wußte gestern noch nicht, ob er in Berufung geht. wahn