Pfarrer geht in Berufung

■ Unglückliches und unnötiges Urteil

Der Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz, Joachim Ritzkowsky, hat gegen das Gerichtsurteil von vor acht Tagen Berufung eingelegt (taz berichtete). Er war vom Amtsgericht Tiergarten wegen Falschbeurkundung in zwei Fällen verwarnt und zu einer Geldstrafe von 3.000 Mark auf Bewährung verurteilt worden, weil er einen Obdachlosen zweimal in seiner Gemeinde angemeldet hatte. Diese und andere Anmeldungen waren mit Einverständnis des Bezirksamtes Kreuzberg erfolgt. „Das Urteil ist außerordentlich unglücklich und nicht nötig“, begründete er gestern gegenüber der taz die Berufung. wahn